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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

[Demo] Übernahme MONSANTO

CBG Redaktion

Bitte helfen Sie mit einer Spende. Jetzt.

Der drohende BAYER / MONSANTO-Deal fordert den Einsatz der Coordination gegen BAYER-Gefahren in besonderem Maß und auf lange Sicht. Wir brauchen daher Unterstützung und Hilfe.

Fusion verhindern! Forderung hier unterstützen

Heraus zur Demonstration

Düsseldorf, Essen, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Köln, Leverkusen, Solingen, Wuppertal und Umgebung

=> Samstag, 04. Juni 2016, 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
=> Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz

Wir bitten um Unterstützung

Helft am 04.06.2016 mit bei Infostand, Transparenten und Flyer-Verteilung.
Kommt um 12 Uhr zum Infostand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf dem Graf-Adolf-Platz.

Wir schlagen Alarm
Axel Köhler-Schnura/Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gerfahren (CBG): „Wir schlagen Alarm: ‚Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt’, hat Henry Kissinger einmal gesagt. Durch die Übernahme von MONSANTO durch BAYER entsteht ein weltweites Lebensmittel-Monopol. Die Welternährung gerät in ernste Gefahr. Lebensmittel werden ausschließlich vom Profit eines einzigen Konzerns bestimmt.“

Wir fordern:
=> Die Fusion der beiden Konzerne muss gestoppt werden!
=> Die Konzerne vergesellschaften und unter demokratische Kontrolle stellen (wie es etwa die Landesverfassung von NRW vorsieht)!
=> Das Profitprinzip muss fallen und einem Solidarprinzip weichen!

[MONSANTO] Gegen die Fusion: Wir brauchen Ihre Hilfe!

CBG Redaktion

Bitte helfen Sie mit einer Spende.

Sollte die drohende BAYER / MONSANTO-Fusion zustande kommen, werden wir uns dieses Konzerns genauso gründlich annehmen, wie wir dies in den letzen 35 Jahren mit dem BAYER-Konzern getan haben. Aufklärung und Dokumentation sowie Koordinierung, Unterstützung und Zusammenführung von Betroffenen, Widerstand und Fachleuten - so lautet die Aufgabe die wir uns gesteckt haben. Bereits jetzt, da die Fusion zunächst „nur“ droht sind unsere Kräfte besonders gefragt. Leider kostet auch eherenamtliche Arbeit Geld. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende.

Fusion verhindern! Forderung hier unterstützen

Presse Information vom 20. Mai 2016
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

Der BAYER/MONSANTO-Deal

Vereinigung zu Lasten Dritter

Der BAYER-Konzern hat Gespräche mit MONSANTO über eine mögliche Fusion bestätigt. Bei einem Abschluss der Transaktion würde der mit Abstand größte Agro-Multi der Welt entstehen mit schlimmen Folgen für die LandwirtInnen, die Natur, die VerbraucherInnen und die Beschäftigten.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG: „Wir schlagen Alarm: ‚Wer das Saatgut kontrolliert, beherrscht die Welt’, hat Henry Kissinger einmal gesagt. Durch die Übernahme droht ein weltweites Lebensmittel-Monopol. Die Welternährung gerät in ernste Gefahr.“

Schon jetzt befindet sich der globale Agrar-Markt in den Händen einiger weniger Unternehmen. Hatten 1985 die zehn größten Anbieter von Saatgut zusammen noch einen Marktanteil von ca. 12,5 Prozent, so kamen BAYER, BASF, DUPONT, MONSANTO, SYNGENTA & Co. 2011 schon auf 75,3 Prozent. Und in den letzten beiden Jahren hat sich die Situation noch einmal zugespitzt. DUPONT hat DOW aufgekauft und CHEM-CHINA erwarb SYNGENTA. Vor allem vom Finanzmarkt geht dabei der Druck aus. Den großen Akteuren wie BLACKROCK reicht das interne Wachstum der Agro-Riesen nicht mehr, deshalb treiben sie die Gesellschaften zu Fusionen.

Die oligopol-artigen Strukturen bringen einen riesigen Innovationsstau mit sich. Weitverbreitete gesundheitsschädliche Pestizide wie BAYERs Glufosinat oder MONSANTOs Glyphosat stammen bereits aus den 1970er Jahren. Neue Herbizide haben die Konzerne wegen der übersichtlichen Markt-Verhältnisse seit Urzeiten nicht mehr entwickelt, wie der Leverkusener Multi selbst einräumt. „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächenkulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so der BAYER-Forscher Dr. Hermann Stübler. Als Folge davon stellen sich immer mehr Wildpflanzen auf die Mittel ein, und die LandwirtInnen müssen immer mehr Agro-Chemikalien ausbringen, was verheerende Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat.

Die Konzerne reagieren auf die Forschungsmisere, indem sie sich bei der Entwicklung von Genpflanzen gegenseitig Zugriff auf ihre Ackergifte gewähren. Auf diese Weise können sie ihre Labor-Früchte gleich gegen mehrere Agrochemikalien zugleich immunisieren, was den FarmerInnen mehr Flexiblität bei der Anwendung der Substanzen erlaubt, aber zugleich die Abhängigkeit der Agrarwirtschaft von den Konzernen erhöht.

Was die Skrupellosigkeit angeht, so verweist die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) darauf, dass BAYER 1954 bis 1967 mit MONSANTO das US-amerikanische Joint Venture MOBAY führte und dort in die Herstellung von Komponenten von AGENT ORANGE für den Vietnamkrieg verwickelt war.

Beirat CBG

CBG Redaktion
Beirat

Abczynski, Dr. Erika / Kinderärztin / Dormagen Breyer, Hiltrud / Politologin / Mandelbachtal (ehem. MdEP) Bulling-Schröter, Eva / Schlosserin / Ingolstadt (ehem. MdB) Elsner, Prof. Wolfram / Ökonom / Bremen Gössner, Dr. Rolf / Rechtsanwalt / Bremen Junginger, Prof. Jürgen / Designer / Krefeld Roth, Prof. Rainer / Sozialwissenschaftler / Frankfurt (Main) Rügemer, Dr. Werner / Philosoph / Köln

[Protest Pipeline] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Rheinische Post, 27. April 2016

Umstrittene CO-Pipeline wird zum Thema auf der Bayer-Hauptversammlung

Bundesverfassungsgericht: Beschluss über Bayer-Kohlenmonoxid-Leitung noch nicht in Sicht. Initiative bleibt am Ball.

Ein in sich verknotetes Stahlrohr symbolisiert im Monheimer Stadtzentrum den Widerstand gegen die vom Bayer-Konzern geplante Kohlenmonoxid-Leitung durch die Region. Dieses von Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher entworfene Mahnmal ließe sich auch als Warteschleife deuten. Seit dem von den Pipeline-Gegnern als Teilerfolg bejubelten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im August 2014 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Alles wartet auf eine Entscheidung. Doch nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Allmendinger ist ein Termin noch nicht absehbar. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt zwar zwei Jahre, aber in dem Dezernat gibt es weitere Verfahren, die vorrangig sind“, erklärt er.

Über eine Länge von 67 Kilometern hatte der Bayer-Konzern bis 2011 unter anderem in Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen Metallrohre im Boden verlegt, um darin das im Dormagener Werk hergestellte und für Menschen hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) nach Krefeld-Uerdingen zu befördern. Doch die Inbetriebnahme hat der breite Widerstand von Bürgern, Kommunalpolitikern und Stadtoffiziellen bislang verhindert. Die Richter in Münster bezeichneten 2014 das so genannte Rohrleitungsnetz als verfassungswidrig, auf dessen Basis einst Grundstücke von Anwohnern entlang der Trasse enteignet worden waren. Die Stadt Monheim hatte noch unter dem damaligen Bürgermeister Thomas Dünchheim eine entsprechende Klage des ortsansässigen, mittlerweile gestorbenen Landwirts Heinz-Josef Muhr vorangetrieben und auch unterstützt.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jochen Heide vertritt in dieser Klage die Interessen der Familie Muhr. „Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Entscheidung nicht als eilig und hat damit ja auch recht. Die CO-Pipeline ist nicht in Betrieb, es passiert also nichts.“ Alle Akten liegen in Karlsruhe, weitere Stellungnahmen der Beteiligten werden nach Heides Einschätzung erst etwa ein Jahr vor dem zu erwartenden Beschlusstermin angefordert. „Das ist für uns quasi ein Frühwarnsystem.“

Auch Sprecher Jochen Klüner von der Covestro AG (ehemaliger Bayer-Teilkonzern Material Science) hat noch kein Signal aus Karlsruhe erhalten. Von dem noch vor Jahren vom Konzern in Sachen CO-Pipeline geltend gemachten Zeitdruck ist im Gespräch mit unserer Redaktion nichts zu spüren. „Natürlich hätten wir es uns anders gewünscht und gerade im internationalen Wettbewerb gerne Klarheit.“ Aber dem Unternehmen bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten. „Was wir machen konnten, haben wir getan. Wichtig war uns die Bestätigung des OVG hinsichtlich der Konzeption von Sicherheit und Trassenverlauf.“ Die im Boden verlegten Rohre würden behandelt, „als ob sie in Betrieb wären“ und bei Kontrollgängen regelmäßig überprüft.

Doch die Anti-Pipeline-Initiative geht nach den Worten von Erwin Schumacher und Koordinator Dieter Donner aus Hilden fest davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Inbetriebnahme endgültig kippen wird. „Dafür kämpfen wir weiter - wie schon seit neun Jahren. Mit diesem Durchhaltevermögen hatte Bayer nicht gerechnet“, sagt Schumacher. Trotz der Hängepartie in Karlsruhe seien alle aktiven Pipeline-Gegner in engem Kontakt zueinander. Mit weiteren Mitgliedern der Initiative und großen Bannern werden Schumacher und Donner bei der Bayer-Hauptversammlung am 29. April auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Donner: „Ich werde mich dank der Vollmacht eines Aktionärs auch in der Versammlung zu Wort melden.“ Von Stephan Meisel

[GenSoja] Hauptversammlung 2016

CBG Redaktion

Presse Info vom 8. April 2016

BAYER-Hauptversammlung am 29. April 2016

Coordination legt Gegenantrag zu GenSoja ein

Der BAYER-Konzern vermarktet eine Vielzahl gefährlicher Produkte. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung, weswegen ihm die Entlastung zu verweigern ist.

Ein Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Gen-Soja: BAYER betreibt in Südamerika intensives Marketing für Soja-Saatgut. Die lateinamerikanische Soja-Ernte wird zu großen Teilen nach Europa und Nordamerika exportiert und dort in der Massentierhaltung eingesetzt.

Besonders stark bewirbt BAYER die Produktlinie Credenz. Diese genmanipulierte Sorte ist gegen gleich zwei Herbizide resistent, Glyphosat und Glufosinat. BAYER verkauft das Saatgut und die zugehörigen Pestizide im „Kombipack“.

Beide Wirkstoffe sind jedoch stark gesundheitsgefährlich. So wird Glufosinat in der EU im kommenden Jahr wegen erbgutschädigender Wirkungen vom Markt genommen. Glyphosat wiederum wurde von der WHO im vergangenen Jahr als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifiziert. Trotz solcher Gesundheitsgefahren wächst die Menge der in Südamerika eingesetzten Pestizide in hoher Geschwindigkeit. Besonders in den Soja-Anbauregionen nimmt die Zahl von Vergiftungen und Fehlbildungen dadurch stark zu.

Die riesigen Monokulturen bedrohen nicht nur die Regenwälder und die Biodiversität, sondern auch die Ernährungssicherheit: durch die massive Ausweitung des Soja-Anbaus werden immer mehr Kleinbauern verdrängt. Einheimische Kulturen verschwinden, was in vielen Regionen zu Lebensmittel-Knappheit führt. Traditionelles Saatgut, das an die lokalen Bedingungen angepasst ist, kommt kaum noch zum Einsatz.

Trotz der Gefahren für Umwelt und Gesundheit hat BAYER im vergangenen Jahr eine EU-Importgenehmigung für mehrere genmanipulierte Soja-Sorten beantragt. Das EU-Parlament hat sich gegen eine Zulassung ausgesprochen. Dennoch hält BAYER den Antrag aufrecht.

In den USA will BAYER ab 2017 Soja-Saatgut namens Balance Bean vermarkten, das gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent ist. In einem weiteren Schritt soll eine zusätzliche Glufosinat-Resistenz eingebaut werden.

Credenz und Balance Bean sind Musterbeispiele für den Irrweg der von BAYER propa-gierten Agrochemie. Der massive Einsatz von Herbiziden führt zur Entstehung resisten-ter „Super-Unkräuter“, die mit immer höheren Mengen immer giftigerer Pestizide be-kämpft werden müssen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Gefährliche Herbizide wie Glyphosat und Glufosinat müssen verboten werden. Die Landwirtschaft muss auf agrarökologische Verfahren umgestellt werden; hierdurch kann die Ernährungssicherheit erhöht und der Einsatz fossiler Rohstoffe verringert werden.

Infos zu GenSoja: Kampagne der CBG

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Information vom 24. Februar 2016
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Xarelto: Zahl der Todesfälle erneut gestiegen

BAYER hält Studiendaten von umstrittenem Gerinnungshemmer unter Verschluss

Europäische Behörden geben grünes Licht für die weitere Verwendung von Xarelto, obwohl bei den Zulassungs-Studien fehlerhafte Testgeräte verwendet wurden. Die Firma BAYER verweigert eine unabhängige Überprüfung der Daten. Derweil stieg die Zahl der Todesfälle nach Einnahme von Xarelto im vergangenen Jahr erneut an.

Recherchen des British Medical Journal zeigen, dass in der Zulassungs-Studie für den Gerinnungshemmer Xarelto defekte Messgeräte eingesetzt wurden. Dennoch hält der BAYER-Konzern die Daten unter Verschluss. Formal beruft sich das Unternehmen darauf, dass die Selbstverpflichtung zur Offenlegung nur für Produkte gilt, die ab 2014 im Handel sind. Eine unabhängige Überprüfung der Studien ist daher nicht möglich.

Derweil veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme neuer Gerinnungshemmer. Demnach lag die Zahl der Todesfälle im Jahr 2015 bei 173 für Xarelto, 72 für Eliquis und 29 für Pradaxa (nach Angaben des BfArM handelt es sich um Verdachtsfälle ohne Nachweis eines kausalen Zusammenhangs). Die vollständige Aufstellung findet sich hier.

„Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer keinerlei Zusatznutzen gegenüber bewährten Präparaten wie Marcumar. Dass sich Medikamente wie Xarelto trotz des Gefährdungspotenzials und der hohen Kosten durchgesetzt haben, belegt einmal mehr die ungezügelte Macht der Pharma-Industrie“, kritisiert Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Die CBG fordert ein unabhängiges Register, in dem alle Zulassungs-Studien verbindlich publiziert werden müssen, sowie eine unabhängige Evaluierung neuer Pharmazeutika.

Die europäische Medikamenten-Behörde EMA legte Anfang Februar nach nur viermonatiger Prüfung eine Stellungnahme vor, wonach die inkorrekten Messergebnisse einen vernachlässigbaren Effekt auf die Studienergebnisse hätten. Grundlage für diesen Freibrief waren Analysen, die im Auftrag von BAYER durchgeführt wurden – ausgerechnet von den Autoren der Zulassungsstudie. Dies stößt auf deutliche Kritik der Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzenden der AkdÄ, äußerte gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe vom Montag), dass BAYER und die Studienautoren ungeeignet wären, den eigenen „gravierenden Fehler“ selber „federführend aufzuklären“. Wie auch die Autoren des British Medical Journal fordert Ludwig eine unabhängige Überprüfung.

Der Kardiologe Harlan Krumholz von der amerikanischen Yale-Universität forderte das New England Journal of Medicine auf, den Artikel mit den Ergebnissen zur Zulassungs-Studie ROCKET AF unverzüglich mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und den Artikel nach einer Überprüfung notfalls zurückzuziehen.

BAYER machte mit dem umstrittenen Präparat im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro.

Informationen zu Xarelto

Carl Duisberg

CBG Redaktion

18. Februar 2016

Dortmund: Carl-Duisberg-Strasse umbenannt

Erfolg für die Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren: die Dortmunder Carl-Duisberg-Straße wurde nun in „Kleine Löwenstraße“ umbenannt. Damit wurde ein Beschluss vom Dezember 2014 umgesetzt.

Duisberg setzte im 1. Weltkrieg den Einsatz von Giftgas durch, betrieb die Deportation von Zwangsarbeitern und forderte die Annexion großer Teile Osteuropas. Höhepunkt von Duisbergs Lebenswerk war der Zusammenschluss der deutschen Chemie-Industrie zur IG FARBEN.

Carl Duisberg taugt nicht als Vorbild für künftige Generationen. Die CBG fordert nun auch Umbenennungen der nach Duisberg benannten Straßen in Bonn, Krefeld, Frankfurt, Wuppertal und Leverkusen, der Carl Duisberg-Centren und des CD-Gymnasiums in Wuppertal.

alle Infos zur Kampagne

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[Dhünnaue] Giftmülldeponie Dhünnaue

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Februar 2016

Leverkusen: Keine Autobahn auf BAYER-Giftmülldeponie!

Konzern muss für erhöhte Ausgaben aufkommen / hunderttausende Tonnen Chemie-Müll

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ruft zur Teilnahme an der morgigen Kundgebung vor dem Leverkusener Rathaus auf. Unter dem Motto „Tunnel statt Stelze“ fordern mehrere Leverkusener Initiativen, die Autobahn A 1 künftig in einem geschlossenen Tunnel durch die Stadt zu führen (Beginn: 12 Uhr).

Die vom Landesstraßenbetrieb vorgeschlagene neue Trasse führt über die Deponie Dhünnaue. In der Altlast des BAYER-Konzerns befinden sich hunderttausende Tonnen Giftmüll, darunter gefährliche Schwermetalle und Chlorverbindungen. Der Bau wäre daher mit hohen Risiken verbunden: Zehntausende Tonnen giftiger Abfall müssten entsorgt werden, gesundheitsschädliche Gase könnten austreten, Stützpfeiler durch Chemikalien angegriffen werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert stattdessen eine große Tunnel-Lösung. Die Firma BAYER, die den erhöhten Aufwand zu verantworten hat, muss hierfür die Kosten übernehmen. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Der BAYER-Konzern hat in der Dhünnaue über Jahrzehnte hinweg Chemikalien und Abfälle deponiert - ohne jegliche Absicherung. Der hieraus entstehende Mehraufwand beim Bau der neuen Autobahn-Trasse darf heute nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden!“. Die CBG hat im Januar eine Einwendung gegen die bisherigen Planungen zum Ausbau der A1 eingereicht.

Die Dhünnaue galt einst als größte bewohnte Giftmülldeponie Europas (der SPIEGEL sprach von „Bitterfeld am Rhein“). In den 50er Jahren war die Deponie mit einer dünnen Bodenschicht versehen und bebaut worden. Insgesamt entstanden 300 Wohneinheiten, eine Schule, ein Altersheim und ein Kindergarten. Nach gehäuftem Auftreten von Krebserkrankungen und Todesfällen wurden die Gebäude in den 90er Jahren abgerissen.

Über Jahrzehnte hinweg wurden zudem giftige Chemikalien in den Rhein ausgeschwemmt. Das Gelände wurde daher mit einer Spundwand umgeben und nach oben hin abgedichtet. Das verseuchte Erdreich wurde jedoch nicht abgetragen. Nach unten ist die Müllkippe offen, daher müssen stündlich rund 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden. Die Sanierungskosten von rund 110 Millionen Euro trugen zu einem nicht geringen Teil die öffentlichen Haushalte.

weitere Infos: CBG-Kampagne zur Dhünnaue

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[Stellenanzeige] Stellenangebot

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG) arbeitet seit 35 Jahren kritisch zur Geschäftspolitik des Pharma- und Agro-Konzerns BAYER. Wir kritisieren die ungezügelte Macht multinationaler Unternehmen und organisieren Kampagnen zu Themen wie Pestizidvergiftungen, gefährliche Pharmazeutika, Lobbyismus, Steuerflucht, Gentechnik, Störfall-Risiken oder Arbeitsbedingungen. Die CBG informiert die Öffentlichkeit, organisiert Protestaktionen und unterstützt Geschädigte.

Wir suchen zum 01. April 2016 (oder später) eine/n

Leiter/in Campaigning

Ihre künftigen Aufgaben
Als Leiter/in Campaigning sind Sie mit Unterstützung des fünfköpfigen Vorstands, externer Dienstleister sowie der ehrenamtlichen AktivistInnen verantwortlich für die Arbeit und Entwicklung des Vereins.
Ihr Aufgabenspektrum umfasst u.a.:
=> Planung und Durchführung der Kampagnen
=> Finanzakquise (Fundraising, Drittmittel)
=> Vertretung des Vereins nach außen, z. B. bei politischen Veranstaltungen, Vorträgen, Medienanfragen und Bündnistreffen
=> selbständige Erstellung von Presse-Informationen und Artikeln
=> Online-Präsentation (Pflege der Website; Versand von Newslettern; Betreuung sozialer Netzwerke)
=> Kooperation mit Partnern im In- und Ausland
=> Koordination und Betreuung unserer Ehrenamtlichen in Deutschland und international
=> Ausbau des Netzwerks an Partnerorganisationen und ehrenamtlichen AktivistInnen
=> Organisation von Protestaktionen

Unsere Anforderungen
=> Sie haben berufliche oder ehrenamtliche Erfahrungen in NGOs oder politischen Initiativen, idealerweise im Kampagnenbereich.
=> Sie haben Erfahrung in der Akquise von Fördergeldern und/oder im Privatspenden-Fundraising.
=> Sie sind ein Organisationstalent und arbeiten sich rasch in neue Themenbereiche ein.
=> Sie bringen komplexe Sachverhalte schnell und prägnant auf den Punkt, im Gespräch wie auch in schriftlichen Anfragen.
=> Sie treten gegenüber Medien, Behörden und Partnergruppen sicher auf.
=> Sie sind politisch engagiert und haben Lust auf politische Auseinandersetzungen in Form von Protestaktionen
=> Sie zeigen Eigenverantwortung, Engagement und Gewissenhaftigkeit in Ihrer Arbeit.
=> Sie arbeiten sicher mit elektronischen Medien (Office Programme, Social Media etc).
=> Sie sprechen und schreiben fließend Englisch.

Wir bieten
=> Eine verantwortungsvolle und langfristige Tätigkeit im Bereich politischer Kampagnenarbeit mit umfangreicher Entscheidungsbefugnis, großem Gestaltungsspielraum und hohem Entwicklungspotenzial
=> Eine unbefristete Vollzeitstelle (38-40 Std./Woche)
=> Die Möglichkeit, das eigene politische Engagement zum Beruf zu machen
=> Ein spannendes Arbeitsumfeld mit direkter Einbindung in (inter-)nationale Bündnisse aus politischen und sozialen Bewegungen und NGOs
=> Unterstützung durch den Vorstand beispielsweise in den Bereichen Finanzen, Recht, Recherche und Redaktion
=> Die Möglichkeit, auf das gesammelte Know-How unserer Ehrenamtlichen zurückzugreifen und das bestehende Netzwerk des Vereins zu nutzen
=> Ein schönes Büro in Düsseldorf
=> Ein Gehalt zwischen 2.700 und 3.000 Euro brutto pro Monat je nach Berufserfahrung und Qualifikation

Wenn Sie sich mit der Arbeit der CBG identifizieren, Lust darauf haben, neue und laufende politische Kampagnen zu betreuen und unseren Verein nach außen hin zu vertreten, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins).

Bitte bewerben Sie sich per E-Mail bei Philipp Mimkes unter: Info(at)CBGnetwork.org

Da wir die Position bald besetzen möchten, freuen wir uns über eine zeitnahe Bewerbung.

Für Fragen steht Ihnen Herr Philipp Mimkes bei der CBG gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Arbeit der CBG finden Sie unter: www.CBGnetwork.org

[VerwG Köln] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 19. Januar 2016

CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen: Kommentar zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage gegen die Betriebsgenehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit rein formalen Umständen: der Wohnort des Klägers, Gottfried Schweitzer aus Leverkusen, läge 4,1 km von der Pipeline entfernt. Schweitzer sei daher im Fall eines Austritts von Kohlenmonoxid nicht persönlich betroffen und somit nicht klageberechtigt.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Viele hundert Menschen leben im direkten Gefahrenbereich der Pipeline - dies hat sogar der Gutachter von BAYER bestätigt. Wir sind daher enttäuscht, dass das Gericht die Umstände der Umwidmung der Leitung, die ursprünglich für harmlose Gase wie Stickstoff gebaut wurde, nicht geprüft hat. Wir fordern die Behörden auf, anlässlich des Neubaus der Rhein-Unterquerung endlich ein reguläres Genehmigungsverfahren für die vollständige Leitung durchzuführen!“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Die BAYER-Tochter Covestro kann Kohlenmonoxid dezentral in jedem Werk produzieren“, so Mimkes weiter.

ausführliche Informationen auf unserer Kampagnenseite

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[Dhünnaue] Giftmülldeponie Dhünnaue

CBG Redaktion

19. Januar 2016

Giftmülldeponie „Dhünnaue“ in Leverkusen

CBG reicht Einwendung zur Planung der A1 ein

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute bei der Bezirksregierung Köln eine Einwendung zum Ausbau der Autobahn A1 in Leverkusen eingereicht. Die geplante Trasse führt weit in die Giftmülldeponie Dhünnaue hinein. In der Altlast befinden sich hunderttausende Tonnen Giftmüll aus dem BAYER-Werk Leverkusen, darunter hochgefährliche Schwermetalle und Chlorverbindungen.

Die Kritik der CBG richtet sich vor allem gegen mögliche Risiken durch die Überbauung der Deponie. Das verseuchte Erdreich wurde weder abgetragen noch vollständig umschlossen. Nach unten ist die Müllkippe offen, daher müssen stündlich 750 Kubikmeter verseuchtes Wasser abgepumpt und gereinigt werden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten des BAYER-Konzerns.

Bei der Erstellung der Einwendung hat die CBG mit dem BUND Leverkusen kooperiert.

=> Die vollständige Einwendung findet sich unter: http://www.cbgnetwork.org/downloads/Einwendung_BAB1_CBG.pdf

=> Weitere Informationen zur Deponie Dhünnaue finden sich auf unserer Kampagnenseite

Dhünnaue

CBG Redaktion

Durch den Neubau der Autobahn 1 in Leverkusen ergeben sich erhebliche Risiken durch die Giftmüll-Deponie Dhünnaue. Die CBG fordert seit Jahrzehnten eine vollständige Sicherung des Geländes auf Kosten von BAYER (alle Infos zur Kampagne).

Autobahn bei Leverkusen

Weitere erhebliche Bedenken an Plänen für die A1

Nach der Kritik eines Sachverständigen führt nun ein Bauingenieur erhebliche Einwände gegen die Pläne für die neue A 1 von Straßen.NRW ins Feld. Das größte Problem sieht er in der Giftmüll-Deponie, die durchkreuzt werden soll.

18. Januar 2016 -- Nach Lutz von Waldowski bringt auch sein Planungspartner Rolf Kraneis Zweifel an der Autobahnplanung vor. Acht Punkte führt der pensionierte Bauingenieur auf, nachdem er die Unterlagen durchforstet hat. Wobei er wichtige Informationen noch vermisst.

Wie seine Kollegen sieht auch Kraneis das größte Problem in der Giftmüll-Deponie, die nach dem von Straßen NRW favorisierten Plan durchkreuzt wird und den Neubau des Spaghettiknotens auf dem Deponie-Gelände erfordert. Einen Gesamtquerschnitt des Müllhaufens gebe es nicht: „Dadurch wird meines Erachtens die Gesamtsituation verschleiert“, so Kraneis in seiner am Wochenende erschienenen Stellungnahme.

Oberflächliche Verankerung
Erhebliche Einwände hat der Schlebuscher Ingenieur außerdem gegen die Idee von Straßen NRW, die neue A 1 in diesem Bereich nur oberflächlich in der Deponie zu verankern. Zwei Meter seien völlig unzureichend.

Unbefriedigend findet er, dass die detaillierten Ergebnisse der Probebohrungen nicht zum Antrag von Straßen NRW gehören. Aus diesen vier Ordnern sei mit Sicherheit einiges über den Baugrund zu schließen. Kraneis selbst konnte die Daten ansehen und interpretieren. Sein Fazit: Die Ergebnisse der Probebohrungen zeigten „sehr eindeutig, dass auf dem Deponat kein vernünftiger Gründungserfolg zu erwarten ist.“ Die von Straßen NRW ins Spiel gebrachte oberflächige Verdichtung des labilen Baugrunds reiche nicht: Selbst mit schwerem Gerät könne man von oben maximal einen Meter tief eine ausreichende Stabilität erreichen. Das wäre die Hälfte dessen, was die Planer vorhaben. Und sicher sei das Einstampfen auch nicht: Kontrollierte Werte erziele man so nicht.

Dazu komme das Eigenleben unter der Oberfläche. Dort gebe es „unkontrollierte chemische oder sonstige Zersetzungsprozesse“. Kraneis geht davon aus, dass Abfälle aus der Entwicklung der Gifte Zyklon B und E 605 der damaligen Farbenfabriken der 30er- und 40er- Jahre darunter sind.

„Dilettanz“
Die Prozesse im Innern des gigantischen Abfallhaufens änderten auch das Volumen des Baugrunds. Eine dauerhafte Tragfestigkeit und Tragfähigkeit des Unterbaus, wie sie die technischen Vorschriften für Erdbauarbeiten fordern, „sind mit dieser Dilettanz nicht zu erzielen“.

Stattdessen müssten die neuen Pfähle für die Autobahn im Bereich der Deponie genauso verankert werden wie in den sechziger Jahren: unter der Deponiesohle. Das wiederum bedeute, rund 500 000 Kubikmeter Deponat abzutragen.

Um das Gelände wieder entsprechend zu modellieren, müsse ungefähr die gleiche Menge Ersatzboden angeliefert werden. Straßen NRW geht von gut 34 000, maximal gut 68 000 Kubikmetern aus und kalkuliert die Kosten entsprechend. Aus Kraneis’ Berechnungen folgt eine Schätzung in erschreckender Dimension: Man müsse mit gut 100 Millionen Euro mehr rechnen.

Heute befasst sich der Leverkusener Stadtrat mit den Planungen. Offenbar aufgeschreckt durch die vielen, durchaus nachvollziehbaren Kritikpunkte wollen CDU, Grüne und Opladen plus die Notbremse ziehen: Für die Brücke wollen sie es bei sechs Spuren belassen – statt der geplanten zehn. Daraus würde nicht nur folgen, dass die Deponie nicht angetastet werden muss. Sondern auch, dass die drohende Mega-Stelze unnötig wäre.

[CO Leitung] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 14. Januar 2016

CO-Pipeline zwischen BAYER-Werken Dormagen und Leverkusen:

Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 19. Januar

Protestkundgebung: Dienstag, 19. Januar, ab 8.45 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
Verhandlung:ab 9.30 Uhr, Saal 160, 1. Stock
Aktenzeichen: 14 K 2363/14

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am kommenden Dienstag über die Betriebsgenehmigung für die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen. Gegner der Leitung rufen zu einer Protestkundgebung am Eingang des Gerichts auf. Gottfried Schweitzer, der die Klage vor zwei Jahren eingereicht hatte, wird für Nachfragen zu Verfügung stehen.

Die Firma BAYER hatte die Pipeline bereits in den 60er Jahren gebaut und jahrzehntelang für den Transport ungefährlicher Gase wie Stickstoff und CO2 genutzt. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne Beteiligung der Öffentlichkeit für Kohlenmonoxid umgewidmet. Weder BAYER noch die Behörden erstellten damals ein worst case-Szenario für einen möglichen Bruch der Leitung. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse (siehe unten). In diesem Abstand finden sich die zahlreiche Wohngebiete.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung. Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins: „Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dürfen allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden Ein Transport durch dicht besiedeltes Gebiet ist nicht zu verantworten, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Die im Jahr 2001 genehmigte Umwidmung auf Kohlenmonoxid ohne ein öffentliches Genehmigungsverfahren ist verantwortungslos und in Deutschland ohne Beispiel“.

Gottfried Schweitzer und Philipp Mimkes hatten vor zwei Jahren durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung schwere Rostschäden aufwies. Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau der besonders maroden Rhein-Unterquerung an. In den Antragsunterlagen für den neuen Tunnel räumt die Firma ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch keinesfalls notwendig“.

Gottfried Schweitzer hatte zunächst beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline wegen der Rostschäden zurückzuziehen. Am 26. März 2014 lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Das Verfahren wurde am 7. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 eröffnet.

Stellungnahme Dipl. Ing. Boguschewski (BAYER)
Im Rahmen der Änderungsmitteilung aus dem Jahr 2000 wurde kein Szenario für den Austritt von CO untersucht. Weder erfolgten detaillierte Ausbreitungs-Rechnungen noch wurden die örtlichen Begebenheiten betrachtet. Einzig ein Gutachter von BAYER, Dipl.-Ing. Boguschewski, widmete sich der Frage eines Austritts von Kohlenmonoxid, wenn auch nur auf neun Zeilen (!). Doch sogar dieser kurze Absatz ist alarmierend. Der Gutachter spricht für den Fall einer Beschädigung der Leitung von einem Gefahrenbereich von bis zu 350 Metern beidseits der Trasse (Datum: 20. Juni 2000). Wörtlich heißt es:

„Aus der Nennweite 150, der Länge von ca. 10,5 km und einem Arbeitsüberdruck von ca. 12 bar ergibt sich in der Fernleitung ein Inhalt von max. ca. 2500 Nm3. Unterstellt man weiterhin ein 15-minütiges Nachströmen bei 3500 Nm3/h ergibt sich für den Fall der Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid unter ungünstiger atmosphärischer Turbulenzsituation lediglich eine Gefährdung im windabwärts gerichteten Sektor in einem Abstand von maximal 150-350m. Aufgrund des weitestgehend linksrheinischen Verlaufes, der vorherrschenden Windrichtung Nord-West sowie der Verlegung in unbebautem Gebiet, ist die Gefährdung durch Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid als gering einzuschätzen. CO ist relativ leichter als Luft.“

Im Abstand von 350m finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen. Dennoch unterblieb im weiteren Verfahren eine Untersuchung der Risiken für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Anmerkung: Der TÜV kam in einem Gutachten vom Juni 2005 zu dem Ergebnis, dass bei einem Vollbruch der Leitung bis zu 590 m auf beiden Seiten eine tödliche CO-Konzentration entstehen kann.

ausführliche Informationen zur CO-Pipeline

Bienensterben

CBG Redaktion

13. Januar 2016

Dramatische Verluste bei Insekten

Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Die Lage der Insekten in Deutschland ist angespannt: Nicht nur die Zahl der Arten, sondern auch die der Individuen hat in den vergangenen Jahren teils dramatisch abgenommen. Dieses Bild zeichneten am Mittwochmittag alle vier zu einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geladenen Experten. Eine schnelle Lösung scheint auch nicht in Sicht, denn die Ursachen sind vielfältig, lautete der Tenor der Sachverständigen.

Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Nordrhein-Westfalen, verwies auf Daten, die der NABU gemeinsam mit Ehrenamtlichen des Entomologischen Vereins Krefeld in den vergangenen Jahrzehnten zur Artenvielfalt in NRW erhoben hatte. Demnach zeigten die Auswertungen von Malaisefallen den dramatischen Rückgang. Im Wahnbachtal bei Bonn zum Beispiel sei seit 1989 bei Großschmetterlingen ein Artenverlust von 22 Prozent und ein Individuenverlust um 56 Prozent registriert worden. Vor allem seit der Jahrtausendwende habe es einen dramatischen Rückgang gegeben. Als Ursachen kämen verschiedene Faktoren in Betracht, etwa die Fragmentierung und Zerstörung von Lebensräumen. Für den Rückgang in den vergangenen Jahren könnten aber Neonicotinoide, eine Gruppe von Insektiziden, verantwortlich seien, vermutete Tumbrinck. Hier müsse weiter geforscht werden. Aktuell gilt in der Europäischen Union ein Moratorium für Neonicotinoide, das in der Landwirtschaft unter anderem als Beizmittel genutzt wird.

Die Bedeutung von Neonicotinoiden und weiteren Pestiziden für den Artenrückgang betonte auch Teja Tscharntke, Professor für Agrarökologie an der Georg-August-Universität Göttingen. Der Pestizideeinsatz müsse dementsprechend reduziert werden. Hinzu kämen Probleme mit ausgeräumten Kulturlandschaften und Überdüngung. Der Verlust von Biodiversität habe gerade in Hinblick auf Bestäuber erheblichen Einfluss auf Wild- und Nutzpflanzen sowie auf die Nahrungsmittelproduktion. Zudem bedeutete der Insektenverlust auch, dass natürliche Gegenspieler für Schädlinge ausfielen, sagte Tscharntke.
Thomas Schmitt (Senckenberg Deutsches Entomologisches Institut Müncheberg) skizzierte den Insektenverlust systematisch. So betreffe der Rückgang Spezialisten mehr als Generalisten und große Arten mehr als kleine. Neben den auch von den anderen Sachverständigen angeführten Gründen hätten auch genetische Gründe einen „sehr starken Einfluss“, betonte Schmitt. Auch Gewässerinsekten seien betroffen. Hier fielen zum Beispiel Kleinstrukturen weg. Zudem komme auch die toxische Wirkung dessen, was auf den Felder gespritzt werden, in den Gewässern an, sagte Schmitt.

Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Halle ging auf die Folgen des Klimawandels ein. Diese seien in Hinblick auf Artenvielfalt in Deutschland von geringerer Bedeutung, da der eventuelle Verlust durch Zuwanderung anderer Arten ausgeglichen werden könne. In südlicheren Ländern sei aber von erheblichen Verlusten auszugehen. Settele regte zudem an, die Zulassungsverfahren für Pestizide und Co. auch in Hinblick auf Biodiversität auszugestalten.So würden zum Beispiel aktuelle Verfahren nicht den Effekt von nicht-tödlichen Dosen auf die Insekten und die Populationsentwicklung berücksichtigen. Diese Verfahren wären dann zwar wesentlich aufwendiger, aber das sei gerechtfertigt, sagte Settele.

ausführliche Informationen

[Belgien] Steuerflucht

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. Januar 2016

„Steuerflucht von BAYER endlich beenden!“

EU erklärt belgisches Steuerspar-Modell für illegal / BAYER AG verlagert Milliardenbeträge nach Benelux

Die EU-Kommission hat gestern ein belgisches Steuerspar-Modell für illegal erklärt; 35 transnationale Firmen sollen insgesamt 700 Millionen Euro nachzahlen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern zu diesem Anlass auf, die Verlagerung von Firmenteilen in Steueroasen zu unterbinden. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Steuertricks internationaler Konzerne kosten die Finanzämter jährlich viele Milliarden Euro. Die Finanzierung der Staatshaushalte wird dadurch immer mehr der lohnabhängigen Bevölkerung aufgebürdet. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen!“.

Das im Jahr 2005 eingerichtete Steuersparmodell mit dem griffigen Namen „Only in Belgium“ wandte sich speziell an multinationale Konzerne. Die Firmen konnten dadurch die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer um 50 bis 90 Prozent senken. Das belgische Finanzministerium hatte die Steuerpraxis im Januar 2015 gestoppt, als die EU-Kommission mit den ersten Ermittlungen begann.

Zwar wurden die Namen der begünstigten Firmen gestern nicht genannt. Der Leverkusener Pharma- und Agro-Konzern gehört jedoch zu den großen Nutznießern der bisherigen Regelungen. Bereits 2011 hatte BAYER die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Tochter-Gesellschaft auf acht Milliarden Euro verdoppelt. Hintergrund hierfür ist, dass Belgien Zinszahlungen auf das Eigenkapital gewährt, wodurch fiktive Zinsen steuerlich geltend gemacht werden können. BAYER konnte dadurch den in Belgien erzielten Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett mit nach Hause nehmen: lediglich Steuern in Höhe von 10,8 Millionen Euro fielen an, was einer Steuerquote von 4,3 Prozent entspricht. Auf Anfrage äußerte der Konzern lapidar: „BAYER nutzt wie einige andere Unternehmen das günstige makrowirtschaftliche Klima in Belgien, das durch den Abzug für Risikokapital geschaffen wurde.“

Um in den Genuss der Sonder-Konditionen zu kommen, konzentrierte der Konzern auch das firmeninterne Bank-Wesen in Belgien. Auf Nachfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren nannte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in der letztjährigen Hauptversammlung den immensen Umfang der Transaktionen: 2014 gewährte allein BAYER Antwerpen anderen Konzern-Töchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Zusätzlich gründete der Konzern in Benelux Briefkasten-Firmen wie Bayer World Investments, Bayer Capital Corporation oder Bayer Global Investments, die Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Tochtergesellschaften halten und damit die Voraussetzung für die BAYER-internen Verrechnungen schaffen. Allein aus den USA verlagerte der Konzern Firmenanteile im Wert von mehr als einer Milliarde Euro nach Benelux.

Um Druck gegen das Steuerdumping aufbauen zu können, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren die EU-weite Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung („country by country reporting“), ein EU-weit einheitliches System zur Körperschaftssteuer-Bemessung sowie ein öffentlich einsehbares Steuer-Register.

Zudem muss der „Fremdvergleichsgrundsatz“ auf den Verhandlungstisch kommen: dieser generiert ein riesiges Potenzial an steuerlich absetzbaren Posten, indem er Transaktionen innerhalb großer Unternehmensverbünde mit Geschäften zwischen rechtlich eigenständigen Firmen gleichstellt. Nur hierdurch ist es möglich, dass sich Konzerne steuersparend in Gläubiger und Schuldner, Käufer und Verkäufer, Lizenznehmer und Lizenzgeber aufspalten können. Diese Beschäftigung mit sich selbst erfreut sich zunehmender Beliebtheit: nach Auskunft der Deutschen Bundesbank hatten bereits 1999 firmen-interne Kredite einen Anteil von 25 Prozent an allen bundesdeutschen Direktinvestitionen im Ausland.

Forderungen der CBG hier unterstützen

weitere Informationen zur Steuer-Modellen von BAYER:
=> Steuerflucht nach Belgien
=> Artikel „Im Steuer-Paradies“
=> Steuerflucht am Konzern-Sitz Leverkusen

Duogynon

CBG Redaktion

Presseinfo im Fall Duogynon
9. Januar 2016

Ein zweiter Fall Contergan?

Evtl. tausende Missbildungen durch Duogynon in den 60er und 70er Jahren? Medien und Wissenschaftler haben Einsicht in die Akten im Landesarchiv in Berlin!

Neue Dokumente, bestehend aus mehr als 7.000 Seiten, aus dem Landesarchiv in Berlin werfen ein dunkles Licht auf Schering bzw. Bayer. Der Konzern schien mehr gewusst zu haben und hat nicht gehandelt. Bis heute versucht Bayer die Ausmaße der damaligen Schering zu vertuschen. Die vertraulichen Dokumente des Pharmakonzerns sind der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich, aber Medien und Wissenschaftler können die Dokumente im Landesarchiv in Berlin einsehen. In England findet seit Herbst 2015 eine öffentliche Untersuchung statt! Bayer kann hier noch verklagt werden!

Es ist eine britische Kinderärztin, die 1967 erstmals über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Medikament Duogynon des Arzneimittelherstellers Schering und Fehlbildungen bei Ungeborenen schreibt. Kinder kamen mit offenen Rücken, Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, deformierten Därmen oder Genitalien zur Welt. Der Verdacht, den viele Mütter der geschädigten Kinder bis heute haben: Duogynon könnte Schuld sein an ihrem Leid.

Vertrauliche Dokumente zeigen nun, dass Schering Chemicals Limited, das britische Tochterunternehmen des Berliner Pharmakonzerns Schering, damals einen externen Statistiker beauftragte, die Ergebnisse der Wissenschaftlerin zu überprüfen.

Er befand ihren Bericht für „an sich korrekt“ und riet zu weiteren Untersuchungen. Doch die Forschungsabteilung lehnte ab: „Es bestünde die Gefahr, dass eine derart ausgedehnte Studie erst recht die Aufmerksamkeit auf den Verdacht lenken und so zu unerwünschtem Aufsehen führen würde.“
André Sommer ist einer der Betroffenen, er wird 1976 mit einer Blasenekstrophie geboren, seine Harnblase ist außen am Bauch angewachsen. Heute ist er 39 Jahre alt und will wissen, was diese Fehlbildungen verursacht haben könnte. Schätzungsweise gab es europaweit Tausende Betroffene.
Die TAZ zeichnet am Wochenende anhand der Unterlagen das Psychogramm einer der einst mächtigsten Firmen der Bundesrepublik, der spätestens seit Mitte der sechziger Jahre Zweifel an ihrem Produkt bekannt waren. Die sich aber dennoch weigerte, Konsequenzen zu ziehen – vielleicht auch, weil sie gewiss sein konnte, gesetzeskonform zu handeln. Marie Lyon und Andre Sommer waren Detektive in eigener Sache im Landesarchiv in Berlin.

Duogynon war in den Sechzigern eine Innovation. Der Pharmakonzern Schering stellte es als Injektion und Dragee her. Es wurde bei Menstruationsstörungen und als hormoneller Schwangerschaftstest empfohlen – wenn die Regel nach der Einnahme des Mittels nicht einsetzte, galt die Patientin als schwanger. Zweimal klagte André Sommer als Betroffener gegen die heutige Bayer AG auf Akteneinsicht. Zweimal hat er wegen Verjährung verloren. Auch Marie Lyon ist auf der Suche nach Erklärungen. Die heute 69-Jährige brachte 1970 ihre Tochter Sarah zur Welt, deren linker Unterarm fehlt, die Finger wachsen aus dem Ellenbogen. Auch sie hatte während der Schwangerschaft Duogynon genommen.

Im Frühsommer 2015 erhalten Sommer und Lyon wegen persönlicher Betroffenheit schließlich eine Sondererlaubnis, die mehr als 7.000 Seiten mit vertraulicher Korrespondenz des Pharmakonzerns im Landesarchiv Berlin einzusehen.
„Duogynon“, sagt André Sommer, „das ist vielleicht ein zweites Contergan.“ 15 Operationen hat er heute hinter sich, allein wegen des künstlichen Harnausgangs am Bauch. Sommer will Antworten. Wann hatte Schering erstmals Hinweise darauf, dass das Medikament embryonale Fehlbildungen verursachen könnte? Und falls es sie gab: Warum nahm der Konzern das Medikament nicht früher vom Markt? Warum verbot er nicht den Einsatz als Schwangerschaftstest?

Bis heute antwortet der Hersteller nicht auf diese Fragen. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die Antworten zu erzwingen. Denn, das scheint unbestritten: Das Unternehmen hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Deutschland hinkte hinterher.

Doch die vertraulichen Dokumente zeigen, dass es auch intern Beunruhigung über die Wirkung von Duogynon gab. Zwei britische Schering-Mitarbeiter forderten in einem Schreiben schon 1968 weitere Untersuchungen. Ohne Erfolg. 1975, schrieb einer der beiden erneut an die Muttergesellschaft in Berlin: In den „letzten fünf Jahren hat die Arzneimittelüberwachung an Schwangeren ergeben, daß bei denen, die einen hormonalen Test gehabt hätten, ein relatives Risiko von 5:1 bestehe, ein missgebildetes Kind zu bekommen“.

Und auch als die Pillen 1978 in Großbritannien wegen Fehlbildungsgefahr schließlich vom Markt genommen werden, änderte sich in Deutschland wenig. Schering nahm für Duogynon nur die Empfehlung als Schwangerschaftstest zurück und benannte das Präparat um. Erst 1981 wurde es aus dem Handel genommen – mit der Begründung, die Behandlung mit dem Medikament sei überholt.

Infos zur Kampagne

Xarelto

CBG Redaktion

9. Dezember 2015

umstrittener Gerinnungshemmer Xarelto von BAYER

Aufsichtsbehörden untersuchen Zulassungs-Studie

Die europäische Arzneimittelbehörde EMA und ihr US-Pendant FDA prüfen, ob es bei der Zulassungs-Studie des Gerinnungshemmers Xarelto zu Unregelmäßigkeiten kam. Nach Angaben der EMA wurde bei den Tests offenbar ein fehlerhaftes Gerät benutzt, wodurch die Ergebnisse verzerrt wurden.

Die BAYER-Aktie notierte nach der Bekanntgabe der Untersuchungen heute mehr als vier Prozent im Minus und war mit Abstand der schwächste Dax-Wert. Das Handelsblatt schreibt, dass „der Fall für den Konzern zum Super-GAU werden könnte“. Xarelto besetzt rund ein Drittel des Marktes neuer Gerinnungshemmer (NOAKs), vor den Konkurrenzmitteln Pradaxa von Boehringer und Eliquis von Bristol-Myers Squibb's. BAYER strebt für das Präparat einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro an.

Bereits am Montag hatte das Handelsblatt in einer aufwendigen Recherche gezeigt, dass der Einsatz der teuren NOAKs für die wenigsten Patienten sinnvoll ist und dass die explodierenden Verschreibungszahlen dem exorbitanten Marketing sowie dem Einfluss der Industrie auf medizinische Fachverbände geschuldet sind. So haben von den 23 Autoren der jüngsten neurologischen Leitlinie zu Schlaganfällen, in der die Verwendung von NOAKs empfohlen wird, 16 Gutachter- oder Beraterverträge mit den Herstellern.

Auch zitiert das Handelsblatt aus internen e-Mails bei Boehringer. Demnach würde die Blutspiegelkonzentration bei Verwendung des Präparats Pradaxa um über das Fünffache variieren. Bei zu hohen Konzentrationen drohen dadurch größere Blutungsrisiken, bei zu niedrigem Wirkspiegel ein erhöhtes Schlaganfall-Risiko. Das wichtigste Marketing-Argument der Hersteller, wonach bei NOAKs keine regelmäßigen Blutkontrollen notwendig sind, entfällt dadurch.

Wie nervös die Firmen sind, zeigen die internen mails, die das Handelsblatt veröffentlichte. So schreibt ein medizinischer Teamleiter Ende 2011 besorgt, dass ihn die Daten geradezu „phobisch“ machen. Und später: „Die Welt schreit nach dieser Information. Aber der heikle Part ist, dass wir die Botschaft geschickt zuschneiden müssen.“ Auch die Reaktion von BAYER ist bezeichnend: So gibt ein Mediziner des Konzerns zunächst zu, dass bei Xarelto ebenfalls deutlich abweichende Minimal- und Maximalwerte bei der Blutspiegelkonzentration festgestellt worden seien. Bei weiterer Nachfrage heißt es später, es habe ein „Irrtum“ vorgelegen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert: „Die Schwankungen in der Wirkstoff-Konzentration sind spätestens seit der Veröffentlichung im British Medical Journal im Sommer 2014 bekannt. Für die meisten Patientinnen und Patienten besitzen die neuen Gerinnungshemmer schlichtweg keinen Zusatznutzen gegenüber bewährten und billigen Präparaten wie Marcumar. Wir benötigen dringend unabhängige Zulassungs-Studien, um die Vermarktung überflüssiger und teilweise sogar gefährlicher Präparate zu verhindern. XARELTO ist hierfür ein Musterbeispiel.“ Die CBG hat wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung zu den Risiken des Präparats gesprochen.

Im Jahr 2008 hatten die Kosten für Gerinnungshemmer noch bei insgesamt 68 Millionen Euro gelegen. Im vergangenen Jahr verzehnfachten sich die Gesamtkosten auf gut 675 Millionen Euro. Krankenkassen wie die TK monieren die medizinisch nicht gerechtfertigten Verschreibungszahlen. Eine Nutzenbewertung für Xarelto wurde auf Beschluss der großen Koalition im April 2014 eingestellt.

weitere Informationen:
=> zur aktuellen Überprüfung durch die EMA
=> Kritik an Xarelto

Gefährliche Medizin

Milliardengeschäft mit Medikamenten, die Blutgerinnung hemmen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Boehringer Ingelheim wegen Täuschung über Risiken

In den USA laufen seit längerem Klagen gegen die Konzerne Bayer, Boehringer Ingelheim und Pfizer wegen mutmaßlich durch ihre Medikamente verursachter Todesfälle. Bei den Streitfällen – allein gegen Bayer sind 1.200 Verfahren anhängig – geht es meist um Mittel, die die Blutgerinnung hemmen.
Jetzt ist mit Boehringer eines der Unternehmen in Zusammenhang mit seinem Gerinnungshemmer Pradaxa ins Visier einer Ermittlungsbehörde geraten. Dies berichtete am Montag das Handelsblatt. Weltweit erzielte die Firma mit dem Mittel, das zur Gruppe der sogenannten neuen oralen Antikoagulantien (NOAK) gehört, allein 2014 einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro.
Nach Angaben der Zeitung wurde gegen Boehringer eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingereicht. Darin wird dem Konzern vorgeworfen, die europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel EMA (European Medicines Agency) sowie Ärzte und Patienten über die Risiken von Pradaxa getäuscht zu haben. Eine Behördensprecherin sagte dem Blatt, es werde gegen Unbekannt ermittelt.
Die Anzeige stützt sich auf Warnungen des US-amerikanischen Forschers Paul Reilly, der – im Auftrag des Konzerns – eine Studie zu den Risiken des Mittels erarbeitet hatte. Im Rahmen der Untersuchung war er schon 2011 zu der Einschätzung gelangt, dass es bei Patienten, denen es verabreicht wird, zu gefährlichen Über- oder Unterdosierungen kommen könnte. Der Wissenschaftler empfahl ein intensives »therapeutisches Monitoring«, um Personen, die durch die Gabe von Pradaxa gefährdet wären, »zu identifizieren«.
Boehringer wirbt aber gerade mit der so simplen und sicheren Anwendung des Mittels, die regelmäßige ärztliche Kontrollen überflüssig mache. Der Konzern erklärt laut Handelsblatt zu den Vorwürfen, Reillys Analyse sei erst 2013 veröffentlicht worden, das Zulassungsverfahren bei der EMA laufe aber schon länger. Der Zeitung lag allerdings ein Mailwechsel vor, der belegt, dass die Untersuchungen des Amerikaners bereits 2011 konzernintern zu besorgten Erörterungen darüber führten, ob deren Ergebnisse zu juristischen Problemen führen könnten.
Die modernen Gerinnungshemmer sind auch für Bayer und Pfizer ein Kassenschlager. Sie vertreiben ähnliche Mittel unter den Markennahmen Xarelto (1,68 Milliarden Euro Umsatz 2014) bzw. Eliquis (640 Millionen Euro). Vertreter beider Konzerne betonten laut Handelsblatt, ihre Präparate hätten andere Wirkmechanismen als Pradaxa, die Ergebnisse der Studie von Reilly seien daher für sie nicht relevant. Angesichts der laufenden Verfahren in den Vereinigten Staaten klingt dies wie das Pfeifen im Walde. Im Fall von Bayer gibt es zudem auch für die Bundesrepublik Berichte über mutmaßlich durch Xarelto verursachte Todesfälle. So machte die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) darauf aufmerksam, dass im Jahr 2012 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 58 Tote und 750 Meldungen über schwere Nebenwirkungen wie Blutungen nach der Einnahme des Mittels registriert wurden. Über die juristischen Auseinandersetzungen um vermutlich durch das Boehringer-Präparat verursachte schwere Blutungen bei Patienten in den USA berichtete das ARD-Magazin Kontraste bereits im März 2014.
Die Therapie mit den neuen Gerinnungshemmern ist übrigens erheblich teurer als die mit »alten«. Laut Handelsblatt gaben die gesetzlichen Kassen in Deutschland für die Mittel der drei erwähnten Konzerne im Jahr 2014 mehr als 675 Millionen Euro aus. Bis 2011 hatten die jährlichen Kosten für Antikoagulantien bei deutlich unter 100 Millionen gelegen.

Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 4. Dezember 2015

Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany)

Verkaufsmengen bienenschädlicher Pestizide unverändert hoch

„EU muss Zulassung vollständig aufheben!“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) fordern ein vollständiges Verbot von bienengefährlichen Pestiziden aus der Substanzklasse der Neonikotinoide. Das von der EU im Dezember 2013 verhängte Teil-Verbot wie auch die Maßnahmen der Bundesregierung führten zu keinem Rückgang der Verkaufsmenge und sind daher für den Schutz von Bienen und Wildinsekten unzureichend. Die EU muss bis Ende des Jahres über die Verlängerung oder Verschärfung des Verbots entscheiden.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bundesregierung und EU-Kommission müssen aufhören, den Einflüsterungen der Agro-Konzerne zu folgen, und die Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam endlich komplett vom Markt nehmen. Auch der Export der Substanzen muss gestoppt werden. Zudem dürfen die Gifte nicht durch neue, aber ebenfalls gefährliche Chemikalien wie Sulfoxaflor oder Flupyradifurone substituiert werden.“ Pehrke kritisiert überdies, dass die Bundesregierung in Brüssel nicht für die Annahme einer Leitlinie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA votierte, die eine stärkere Berücksichtigung des Bienenschutzes bei Pestizid-Zulassungsprüfungen vorsah, sondern sich der Stimme enthielt.

Susan Haffmans von PAN Germany ergänzt: „Das Teilverbot war ein erster wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Bienen vor den akuten und chronischen Schäden durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Doch das reicht nicht aus. Denn die Wirkstoffe sind in Deutschland weiterhin in 14 Pestizidprodukten enthalten und dürfen legal beim Anbau von Äpfeln, Kartoffeln und Rüben eingesetzt werden. Während die notwendige Verschärfung der Wirkstoffprüfung verschleppt wird, schädigen die Neonikotinoide weiter Bienen, Wassertiere und Bodenlebewesen. Dass die Pestizid-Industrie die hochgefährlichen Wirkstoffe zudem in großen Mengen exportiert, ist unverantwortlich.“

Im Frühjahr 2008 hatte der Einsatz von Clothianidin ein großes Bienensterben in Süddeutschland verursacht. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Verwendung von Clothianidin und Imidacloprid im Mais- und Wintergetreide-Anbau verboten; ein Verbot auf Raps-Kulturen wurde trotz Protestes von Seiten des Umweltbundesamts zunächst wieder aufgehoben. Seit Dezember 2013 dürfen Clothianidin, Imidacloprid (beide von BAYER) und Thiamethoxam (SYNGENTA) in der EU nicht mehr für die Behandlung von Mais-, Sonnenblumen- und Raps-Saatgut verwendet werden. Die Zulassung als Spritzmittel blieb jedoch bestehen.

Die bisherigen Maßnahmen haben zu keiner Reduzierung des Neonicotinoid-Verbrauchs geführt. Die von der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen kürzlich vorgelegten Zahlen belegen, dass die Einsatzmengen unverändert blieben (siehe unten). Die exportierten Mengen stiegen sogar deutlich an - von 952 Tonnen (2008) auf 2269 Tonnen (2014).

Neonikotinoide sind hochtoxische, systemisch wirkende Insektizide. In Pflanzen, deren Saatgut mit den Substanzen behandelt wird, steigen die Giftstoffe in Blüten und Pollen auf. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass hierdurch gravierende ökologische Schäden verursacht werden, da die Pestizide schon in geringsten Mengen negative Effekte auf Bienen, Wildinsekten, Würmer, Spinnen und Vögel haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im August zu dem Ergebnis, dass auch die Anwendung als Spritzmittel mit hohen Risiken für Bienen verbunden ist.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren führt bereits seit 1998 eine Kampagne zum Verbot von Neonicotinoiden. Mehrfach reichte der Verband Gegenanträge zur Hauptversammlung der BAYER AG ein und lud Imker/innen ein, vor den Aktionären zu sprechen. Der Konzern hatte die Substanzklasse vor über 20 Jahren auf den Markt gebracht und damit einen jährlichen Umsatz von bis zu einer Milliarde Euro erlöst.

Absatzmenge von Neonicotinoiden in Deutschland
2006: 258 Tonnen
2007: 280 Tonnen
2008: 258 to
2009: 280 to
2010: 257 to
2011: 295 to
2012: 342 to
2013: 200 to
2014: 207 to

ausführliche Informationen zum Thema

Steuerflucht

CBG Redaktion

3. Dezember 2015

Steuerflucht von BAYER

Patentabteilung: Umzug in Steueroase Monheim

Der Leverkusener Anzeiger berichtet heute, dass die Patentabteilung des BAYER-Konzerns im Jahr 2012 nach Monheim umgezogen ist. Kurz zuvor, im Juni 2011, waren die Patentrechte eigens in eine neue Firma ausgelagert worden, die Bayer Intellectual Property GmbH.

Monheim, nördlich an Leverkusen grenzend, hatte sich im Jahr 2012 zur rheinischen Steueroase gewandelt: Der Gewerbesteuer-Hebesatz wurde von 435 auf 300 Punkte gesenkt. Leverkusen berechnete die Gewerbesteuer zum selben Zeitpunkt auf der Basis von 460 Punkten. Dank zahlreicher Firmen-Verlagerungen verdreifachten sich dadurch die Monheimer Einnahmen innerhalb von zwölf Monaten. Noch beeindruckender ist die Entwicklung, wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2013 betrachtet: innerhalb von nur drei Jahren stieg die verbuchte Gewerbesteuer von 16 Mio. auf 262 Millionen – ein Anstieg um 1.500 Prozent. Für das laufende Jahr erwartet Monheim 225 Millionen Euro, etwa das Vierfache der größeren Nachbarstadt Leverkusen.

Nach Schätzung von Apostolos Tsalastras, dem Kämmerer von Oberhausen, hätte Bayer Intellectual Property in Leverkusen 30 Millionen Euro Gewerbesteuer zahlen müssen. In Monheim waren es wegen des niedrigeren Hebesatzes rund 10 Millionen weniger. Bestätigt wird das weder bei Bayer noch im Rathaus von Monheim - mit Hinweis auf das Steuergeheimnis.

weitere Informationen zur Steuerflucht von BAYER:
=> Steuern in Leverkusen
=> (leise) Kritik der SPD
=> Artikel „Im Steuer Paradies“

Bluter

CBG Redaktion

Film bis 1. Januar hier in der Mediathek ansehen

Presse Info vom 2. Dezember 2015

ARD, 20.15 Uhr: TV-Film zum Bluter-Skandal

„Industrie hat HIV-Infektionen billigend in Kauf genommen“

Die ARD sendet heute um 20.15 Uhr den Film „Unter der Haut“, der sich mit der HIV-Infektion Tausender Bluter in den achtziger Jahren befasst. Weltmarktführer für Gerinnungshemmer zu diesem Zeitpunkt war der deutsche BAYER-Konzern, der rund die Hälfte der Infektionen verursachte. Weitere wichtige Hersteller waren die Firmen Baxter und Alpha. Die Firmen kannten das Risiko, setzten den Verkauf der Präparate jedoch über Jahre hinweg fort.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist zu begrüßen, dass der Film das Leid der Opfer veranschaulicht und die Rolle der Industrie kritisch beleuchtet. Die firmeninternen Warnungen vor einer Epidemie, die Einschüchterung von Kritikern, die Exporte unbehandelter Chargen nach Asien – all das hat es wirklich gegeben. Schade, dass wie schon beim ZDF-Film „Blutgeld“ vor zwei Jahren der BAYER-Konzern nicht beim Namen genannt wird. Offenbar müssen selbst die öffentlich-rechtlichen Sender vor den Rechtsabteilungen der Konzerne zittern“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit über 25 Jahren mit den Geschädigten kooperiert, hat die Recherchen zu dem ARD-Film unterstützt.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags war 1994 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mehrzahl der Infektionen hätte verhindert werden können, da seit 1982 alle notwendigen Erkenntnisse über HIV vorlagen. Auch existierten Sterilisierungsverfahren, um die Blutkonserven von Viren zu befreien. Aus Profitgründen widersetzte sich die Industrie jedoch der Umstellung ihrer Produktion und der Vernichtung ungetesteter Präparate.

Die BAYER-Tochterfirma Cutter benannte das Risiko in firmeninternen Memos frühzeitig, verzichtete jedoch aus Kostengründen auf den Einsatz der Sterilisierungsverfahren. Darüber hinaus überzeugte Cutter die übrigen Hersteller, ebenfalls von einem Wechsel auf sicherere Verfahren abzusehen, und erreichte bei den Behörden, solche nicht verbindlich vorzuschreiben (dies führte 1994 zur Schließung des Bundesgesundheitsamts). Noch nach dem Verbot unbehandelter Blutprodukte in Europa und den USA exportierte Cutter übrig gebliebene Chargen nach Lateinamerika und Asien und verursachte damit wissentlich den Tod zahlreicher Bluter.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert Entschädigungen für die Opfer und ihre Hinterbliebenen, eine strafrechtliche Verfolgung der Konzern-Verantwortlichen sowie eine Übernahme der vollen Behandlungskosten durch die Firmen. „Die Verursacher der Infizierung Tausender Bluter profitieren bis heute vom Verkauf teurer Plasma-Medikamente und wälzen gleichzeitig die Behandlungskosten der von ihnen geschädigten Bluter auf die Allgemeinheit ab“, so Mimkes weiter. BAYER machte im vergangenen Jahr allein mit dem Bluter-Präparat Kogenate einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro.

Hintergründe zum Aids/Bluter-Skandal