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Veröffentliche Beiträge in “Allgemein”

Bisphenol A

CBG Redaktion

Jährlich werden rund vier Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern gehört neben den US-Firmen Dow Chemicals und Hexion sowie den taiwanesischen Unternehmen Nan Ya Plastics und Chang Chun Plastics zu den größten Herstellern weltweit.

Telepolis, 5. Januar 2015

Frankreich verbietet Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen

Seit 1. Januar des neuen Jahres ist in Frankreich die Herstellung, der Import wie auch der Export von Lebensmittelverpackungen verboten, die Bisphenol A enthalten. Ähnliche Bestrebungen soll es auch in Dänemark, Schweden und in Belgien geben, aber bislang gilt Frankreich als „Vorreiter“. Laut Medienberichten, die die Avant-Garde-Rolle herausstellen, ist aber noch unklar, wie sich das Gesetz mit EU-Regelungen verträgt.

Zwar, so schreibt Le Monde, sei in EU-Regeln zum freien Güterverkehr festgelegt, dass er Einschränkungen dort findet, wo es um den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Individuen geht, aber es sei fraglich, ob das auch praktisch durchgesetzt werden könne, wenn ein Staat gegen 27 andere stehe. Frankreich sei „an dieser Front beachtenswert isoliert“, stellt die Zeitung fest, es sei das einzige Land der Welt, das entschieden habe, die Exposition seiner Bevölkerung an die chemische Verbindung drastisch zu reduzieren - zu Lasten seiner Wettbewerbsfähigkeit, zumindest auf kurze Frist. In Zeiten, wo genau die Wettbewerbsfähigkeit das große Wirtschaftsthema im Nachbarland ist, ließe sich hinzufügen.

Bisphenol A (BPA) ist in vielen Gütern zum Alltagsgebrauch enthalten. Es bildet „das chemische Rückgrat der meisten formstabilen, transparenten Polycarbonatkunststoffe“, veranschaulicht ein Spektrum-Bericht. Die Chemikalie findet sich in Plastikwasserflaschen, in Kochuntensilien, Plastikgeschirr, Plastikbesteck, aber auch in Beschichtungen von Konservendosen, Getränkedosen, in Gehäusen von Elektrogeräten und in CDs etc. Auch im Feinstaub hat man Spuren von BPA entdeckt.

BPA kann unter bestimmten Umständen, etwa Hitze, in Lebensmittel diffundieren. Seit Jahren wird BPA, das Ähnlichkeiten mit dem Hormon Östrogen hat, verdächtigt, „negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu haben“ (siehe Pubertät bei Mädchen beginnt immer früher und Angriff auf das männliche Gehirn), weswegen Babyflaschen mit Bisphenol A seit Januar 2011 EU-weit verboten sind.

Doch vor einem weitergehenden Verbot hat sich die EU bislang gescheut. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nimmt zwar eine mögliche Schädlichkeit durch BPA-Exposition auf „Leber und Nieren sowie Auswirkungen auf die Brustdrüsen“ und ein damit verbundenes Risiko durch die BPA-Exposition zur Kenntnis, spricht aber vor allem von „möglichen schädlichen Wirkungen“ und davon, dass „weiterhin Unwägbarkeiten hinsichtlich einer Reihe weiterer Gesundheitsgefährdungen bestehen“.

So entschied die EFSA bisher, „dass BPA ein geringes Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellt“, da die Exposition gegenüber dem chemischen Stoff weit unter den vorläufigen Grenzwerten liege. Im Dezember 2014 wurde „eine umfassende Neubewertung der Risiken der Chemikalie fertiggestellt“. Ende Januar soll sie vorgestellt werden.

Ob damit die Chancen auf ein weiterreichendes Verbot wachsen, sei unsicher, läßt der Le Monde-Bericht anklingen. Denn in der Sache Bisphonal A sei eine „Kluft überdeutlich“: diejenige zwischen den Forschungsresultaten und dem Verhalten der großen Aufsichtsbehörden wie die EFSA in Europa und der FDA in den USA. Zwischen 1996 und 2014 seien mehrere tausend wissenschaftliche Arbeiten zur BPA erschienen, die meisten würden Verbindungen zwischen der Chemikalie und einer Vielzahl von Krankheiten - Diabetes Typ 2, Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Prostatakrebs u.a. - feststellen bzw. bestätigen, aber die Aufsichtsbehörden würden sich demgegenüber versperren. Möglich aber, dass die Weiterentwicklung von Ersatzstoffen zu einer anderen Haltung führt. Von Thomas Pany

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Xarelto

CBG Redaktion

Das Darmstädter Echo berichtet heute über Leberschäden durch den Gerinnungshemmer Xarelto. Anders als in dem Text dargestellt, treten solche Schädigungen häufig auf. So erhielt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in den ersten zehn Monaten des Jahres 2013 rund 320 diesbezügliche Meldungen. Sieben tödliche Verläufe waren darunter und 26 Fälle von Leberversagen.

Schwere Schäden nach Tablettengabe

Nach der Einnahme von „Xarelto“ erlitt Cevriye Yilmaz ein Leberversagen – Klage gegen Hausarzt

18. Dezember 2014 -- Wenn sich Cevriye Yilmaz Fotos von ihrem Klinikaufenthalt anschaut, ist sie immer noch geschockt. „Ich bin froh, dass ich noch lebe“, sagt die 39 Jahre alte Darmstädterin. Tagelang hat sie im Koma gelegen wegen akuten Leberversagens, mit den Folgeschäden an Leber und Lunge kämpft sie bis heute: Die Einzelhandelskauffrau ist zu 60 Prozent behindert und muss mit ihrem Sohn von einer Erwerbsminderungsrente leben.
Wer die Hauptschuld an ihrer Misere trägt, ist für die Darmstädterin klar: ihr Hausarzt. Er habe ihr ein relativ neues Medikament verschrieben und, so klagt sie, nach dem Einsetzen schwerwiegender Nebenwirkungen nicht angemessen reagiert. „Er hat mich zerstört, meine Gesundheit, meine Psyche, meine Zukunft.“
Yilmaz' Rückblick: Nach einer Knieoperation Anfang 2013 bot ihr der langjähriger Hausarzt statt der üblichen Thrombose-Spritzen das Blutverdünnungsmittel „Xarelto“ in Tablettenform an. „Über die Nebenwirkungen klärte er mich nicht auf“, betont die Patientin, das könne eine sie begleitende Freundin bezeugen. „Da ich schon einige Jahre seine Patientin war, vertraute ich ihm.“

Bauchschmerzen und Übelkeit
Dann ging es ihr sehr schlecht: Sie fühlte sich schwach, litt unter Bauchschmerzen, Übelkeit. Mehrmals suchte sie ihren Hausarzt auf, der ihr etwas gegen die Übelkeit verschrieb. Doch ihr Zustand verschlechterte sich weiter – auch, nachdem sie in Absprache mit ihm „Xarelto“ nach einigen Tagen absetzte.
Am 18. Februar 2013 suchte sie ein letztes Mal seine Praxis auf. Er habe sie nur abgetastet und gesagt, sie habe eine Darmblutung und solle ein Abführmittel gegen die Verstopfung nehmen. Dann müsse es besser werden.
„Es war leider nicht so“, sagt Yilmaz. Als sie am Tag danach in der Praxis anrief, habe der Arzt ihr nur ausrichten lassen, sie solle weiter abführen. Sechs Tage später fand sie sich mit akutem Leberversagen im Krankenhaus wieder, wo sie zwei Monate lang bleiben musste.
Cevriye Yilmaz ist sich sicher, dass „Xarelto“ sie krank gemacht hat. Dabei stützt sie sich auf mehrere Krankenhausberichte, die einen Zusammenhang mit der Einnahme des Bayer-Medikaments als denkbar erklären. Dass das Mittel besondere Risiken birgt, ist bekannt (dazu „Hintergrund“).
Doch wie ihr Hausarzt betont, gibt es bislang keinen einzigen dokumentierten Fall von Leberversagen in Verbindung mit „Xarelto“. Die wenigsten Patienten hätten Probleme damit. Also verschreibt er es weiterhin, wie er dem ECHO mitteilt. Er räumt ein, dass er im angespannten Praxisalltag über alle Risiken gar nicht aufklären könne und stattdessen auf den Beipackzettel verweise.
Doch Yilmaz wirft ihm auch nicht in erster Linie vor, dass er ihr „Xarelto“ verschrieben hat. „Ich werfe ihm vor, dass er nicht rechtzeitig reagiert hat.“ Er hätte weitere Schritte einleiten müssen, als sich ihr Zustand zunehmend verschlechterte. Die Situation sei nicht so bedenklich gewesen, dass andere Schritte hätten eingeleitet werden müssen, sagt der Hausarzt.
Cevriye Yilmaz hat sich unter anderem an die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen gewandt, doch Recht bekam sie nur bedingt. Zwar betonen die Gutachter, der Verordner dieses Präparats müsse besondere Vorsicht walten lassen und über Risiken aufklären. Ein erhöhtes Risiko zur Leberschädigung durch „Xarelto“ sei aber nicht bekannt.
Eine Darmblutung allerdings, so räumen die Gutachter ein, hätte als hochgefährliches Ereignis eine sofortige Einweisung notwendig gemacht. Doch glauben sie den Angaben des Hausarztes, er habe nie von einer solchen gesprochen. Yilmaz aber bleibt dabei, dass sie dafür eine Zeugin habe.
Wiegt das Wort des Arztes mehr? Die Landesärztekammer teilt auf ECHO-Anfrage mit: Wenn Aussage gegen Aussage steht, gilt, was in der ärztlichen Dokumentation steht.
„In dubio pro Kammermitglied“, kommentiert das Yilmaz‘ Anwalt Thomas Löw, den sie mit der Sache betraut hat. Auch für ihn ist klar: Der Hausarzt hat sie weder ausreichend aufgeklärt noch untersucht, als es zu Komplikationen kam. „Aber wir können nicht nachweisen, dass es ,Xarelto‘ allein war.“ Es sei kein weiterer Fall mit entsprechendem Beschwerdebild bekannt.
Cevriye Yilmaz ruft deswegen andere Patienten mit ähnlichen Erfahrungen auf, sich zu melden. „Ich kämpfe um mein Recht.“ Aber eines ist ihr mindestens genau so wichtig: „Dass mit mehr Achtsamkeit vorgegangen wird, wenn Ärzte Medikamente verschreiben.“ Schließlich gehe es um Menschenleben.

Xarelto: Umstrittenes Blutverdünnungsmittel von Bayer mit besonderen Risiken

Das Blutverdünnungsmittel Xarelto des Pharmakonzerns Bayer ist seit 2008 auf dem Markt und nicht unumstritten. So berichteten voriges Jahr Medien über zunehmende Meldungen unerwünschter Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme des Präparats beim zuständigen „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM). Dort seien allein 2012 insgesamt 750 Verdachtsfälle registriert worden, darunter 58 Todesfälle – Tendenz steigend.

BfArM-Pressesprecher Maik Pommer bestätigt das auf ECHO-Anfrage. Doch müsse man diese Zahlen in Zusammenhang damit sehen, dass auch die Verordnungen rasant nach oben geschnellt seien. Während heute 30 mal mehr Patienten Xarelto einnähmen, habe sich die Zahl der Verdachtsmeldungen verdoppelt.

Er betont, ein Zusammenhang zwischen dem Medikament und Todesfällen sei nicht nachweisbar. Dennoch gingen von Xarelto besondere Risiken aus, die in der Vergangenheit von Ärzten teils nicht ausreichend beachtet und kommuniziert worden seien. Deswegen hat das Bundesinstitut vorigen September eine Extra-Information an Ärzte ausgegeben. Darin wird unterstrichen, dass es ein erhöhtes Blutungsrisiko gibt – auch deshalb, weil es im Gegensatz zu vergleichbaren anderen Präparaten wie Marcumar dafür noch kein Gegenmittel gibt.

Warum wird so ein risikoträchtiger Wirkstoff überhaupt zugelassen? „Wenn ein Arzneimittel ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat, muss es zugelassen werden“, erläutert Pommer. Nebenwirkungen gebe es immer, auch bei anderen vergleichbaren Mitteln.

„Marcumar ist sicher nicht ideal, auch da gibt es Todesfälle“, befindet Philipp Mimkes vom Netzwerk „Coordination gegen Bayer-Gefahren“. Doch im Gegensatz zu Xarelto seien etwaige Blutungen da stoppbar.

Überhaupt sei einiges dubios in Zusammenhang mit der Einführung des neuen Wirkstoffs: Studien des Herstellers seien mangelhaft und manipuliert worden, weswegen das Mittel in den USA nicht zugelassen sei. Gleichzeitig fahre Bayer eine aggressive Marketingstrategie und bedränge Ärzte. „Die Verschreibungszahlen gehen in die Hunderttausende.“ So zählt Xarelto längst zu den Kassenschlagern des Pharmariesen Bayer.

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Patente

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. Dezember 2014

Indien: Supreme Court weist Patentklage von BAYER ab

Urteil macht Weg für bezahlbare Medikamente frei / weltweite Signalwirkung / Indien „Apotheke der Armen“

Die Firma BAYER hat im Patentstreit um das Krebsmittels Nexavar eine letztinstanzliche Niederlage erlitten. Der Oberste Gerichtshof in Delhi bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und ließ eine Zwangslizenz für den Generikahersteller Natco Pharma in Kraft. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns angeboten und dadurch rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren begrüßt das Urteil: „Große Pharmahersteller können mit Hilfe von Patenten wahre Mondpreise verlangen. Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss jedoch Vorrang haben gegenüber monopolistischen Profiten der Produzenten. Denn für Patienten in armen Ländern sind Patente oftmals eine Frage von Leben und Tod.“

Bis in die 70er Jahre hatten auch westliche Länder Patente auf Medikamente nur teilweise akzeptiert, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Da Indien der weltweit wichtigste Lieferant für günstige Pharmazeutika ist, hätte ein Erfolg von BAYER schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung in ärmeren Ländern gehabt. Die Rechtfertigung der Industrie, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus“, so Mimkes weiter.

Einen seltenen – und verstörenden - Einblick in die Denkweise der Pharmaindustrie hatte Marijn Dekkers, Vorstandsvorsitzender von BAYER, auf einer Podiumsdiskussion im Dezember 2013 gewährt: „Wir haben dieses Medikament nicht für den indischen Markt entwickelt, um ehrlich zu sein. Wir haben es für Patienten im Westen entwickelt, die es sich leisten können“. Natco Pharma verkauft das Medikament in Indien nun zu einem um 97 Prozent niedrigeren Preis. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse an BAYER.

Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, Ärzte ohne Grenzen, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER wiederholt aufgefordert, die Klage zurückzuziehen. Vertreter der Initiativen hatten auch mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht.

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[Luedenscheid] Carl Duisberg

CBG Redaktion

Presse Info vom 9. Dezember

Duisbergweg in Lüdenscheid wird umbenannt

ehem. BAYER-Chef für Zwangsarbeit und Giftgas verantwortlich

Die Stadt Lüdenscheid hat beschlossen, eine nach dem ehemaligen BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg benannte Straße umzubenennen. In der gestrigen Sitzung des Stadtrats stimmten alle Fraktionen einem entsprechenden Antrag zu (die einzige Gegenstimme kam vom Vertreter der NPD). Erst vor zwei Wochen war in Dortmund die Umbenennung der dortigen Carl-Duisberg-Straße beschlossen worden.

Das Lüdenscheider Stadtarchiv hatte zur Sitzung einen Bericht zum Leben Duisbergs vorgelegt. Hierin heißt es unter anderem:

=> Während des Ersten Weltkriegs wurde unter Duisbergs Vorsitz bei Bayer Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. Abfallprodukte der Chemischen Industrie, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfte, dienten als Rohstoffe. In Leverkusen war das u. a. Phosgen, ein Gas, das besonders grausam wirkt.

=> Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die gewaltsame Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. Dieses Vorgehen stellte auch nach damaliger Rechtsauffassung eindeutig einen Bruch des Kriegs- und Völkerrechtes dar

=> Duisberg hatte beste Kontakte zur OHL und war maßgeblich an der Ausarbeitung des sogenannten „Hindenburg-Programms“ beteiligt, dem Wirtschafts- und Rüstungsprogramm der Dritten OHL von 1916, das die Fokussierung der gesamten Wirtschaft auf die Rüstungsproduktion vorsah.

=> Die Einführung der 8h-Schicht für die Arbeiter der Bayer AG und die Einführung von Sozialversorgungssystemen (zunächst v.a. für die Verwaltungsmitarbeiter und Ingenieure der Firma), die ebenfalls als Verdienste angeführt werden, hatten jedoch weniger mit Duisbergs Wohlwollen gegenüber seinen Angestellten und Arbeitern zu tun, als vielmehr mit seinem Bestreben, den Einfluss der Gewerkschaften zu eliminieren, die er Zeit seines Lebens rigoros ablehnte.

=> Seine grundsätzlich positive Haltung zur Politik der Nationalsozialisten – spätestens seit Übernahme der Macht durch diese – wird deutlich aus einem Brief an den Kölner OB Dr. Günter Riesen vom 16.10.1933, zwei Jahre vor seinem Tod:
„Zeit meines Lebens habe ich dem Führerprinzip gehuldigt und mich stets zu dem Grundsatz bekannt ‚Geführt muss werden’ und so hoffe und wünsche ich, dass unter der zielbewussten Führung unserer bewährten Kämpen Hindenburg und Hitler unsereneue Regierung innen- und außenpolitisch von Erfolg zu Erfolg schreitet und es ihr glücken möge, durch straffe und unentwegte Schulung unseres Nachwuchses die Kräfte heranzuziehen und auszusondern, die durch Höchstleistungen (…) unter Beweis stellen, dass sie ein Anrecht auf Führerschaft besitzen. Nur auf diesem Wege wird unser geliebtes Vaterland den ihm gebührenden Platz an der Sonne unter den Nationen wieder erlangen und die unserem Volke durch Verleumdung und Lüge genommene Achtung unter den Kulturvölkern wieder erzwingen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen, unter anderem in Frankfurt, Bonn, Krefeld, Leverkusen und Dormagen, sowie das Wuppertaler Duisberg-Gymnasium nun umzubenennen.

=> Weitere Infos zur Kampagne

=> Die vollständige Stellungnahme des Stadtarchivs

4. Dezember 2014, Meinerzhagener Zeitung

Der „Duisbergweg“ soll aus dem Stadtbild verschwinden

Lüdenscheid - Der Straßenname „Duisbergweg“ soll aus dem Stadtbild verschwinden. Die politische Mehrheit dafür ist vorhanden. Am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung des Rats (17 Uhr, Ratssaal).

Die Initiative geht zurück auf eine Antrag der Alternative für Lüdenscheid. Die Ampel-Mehrheit im Rat aus SPD, Grünen und FDP trage die Überlegung mit, sagte gestern für die SPD Fraktionschef Jens Voß nach Abstimmung auch mit den Ampelpartnern.
Für die Neubenennung der Straße zwischen Liebig- und Humboldtstraße sollten die Anwohner gebeten werden, entsprechende Vorschläge zu machen. Ein solchen Auftrag werde die SPD an die Verwaltung geben. „Bei einem solchen Verfahren sollte man die Anwohner einbeziehen“, so Voß. Im vorderen Teil der Straße liegen Eigentumswohnungen. Größere Anlieger, die sich dann ebenfalls auf eine Adressänderung einstellen müssten, sind die Agentur für Arbeit und die Arbeiterwohfahrt samt Kita und Mehrgenerationenhaus.

„Gemeinstes Zeug, das ich kenne“
Der Entscheidung zugrunde liegt eine historische Einordnung des Namensgebers Friedrich Carl Duisberg (geb. 29.9.1861 in Barmen, † 19.3.1935 Leverkusen) durch das Stadtarchiv. Duisbergs Wirken zeige durchaus positive Facetten. „Ohne Duisberg würden (Bayer) Werk und Stadt Leverkusen heute so nicht existieren“, bescheinigt ihm Stadtarchivar Tim Begler. Doch der Spitzenmanager der Chemiebranche zeichnet ebenso verantwortlich für die Produktion von Giftgas, für dessen Herstellung Abfallprodukte aus der Produktion verwendet werden konnten, unter anderem das grausam wirkende Phosgen. Duisberg setzte sich bei der Heeresleitung direkt für die Erprobung des Kampfstoffs ein („...das gemeinste Zeug, das ich kenne...“) und dafür, „die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen“.

CDU: Hinweis auf belgische Garnison
„Wir würden uns nicht verschließen“, macht auch CDU-Fraktionschef Oliver Fröhling im Rat angesichts der gestrebten Namensänderung deutlich. Aus den Reihen der Fraktion gebe es bereits auch Ideen zur Benennung der Straße. Die könnte nach dem belgischen König Baudouin benannt werden in Erinnerung an das deutsch-belgische Miteinander zur Zeit des in Lüdenscheid stationierten Militärs. Auch ein Standortkommandeur könnte Namensgeber sein, so die Überlegung. Von Florian Hesse

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Kinderarbeit

CBG Redaktion

Presse Information vom 8. Dezember 2014

SYNGENTA, BAYER, MONSANTO profitierten von Kinderarbeit

Friedensnobelpreis für Kailash Satyarthi

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die deutsche Sektion des Global March against Child Labour beglückwünschen Kailash Satyarthi zum Friedensnobelpreis. Die Initiativen kooperierten mit Satyarthi bei der Bekämpfung von Kinderarbeit im indischen Baumwollsaat-Anbau. Hiervon hatten auch westliche Saatgut-Produzenten profitiert. Durch eine gemeinsame Kampagne konnte die Zahl beschäftigter Kinder drastisch reduziert werden.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und die deutsche Sektion des Global March against Child Labour gratulieren ihrem langjährigen Kooperationspartner Kailash Satyarthi zum Friedensnobelpreis.

Rainer Kruse vom Global March: „Kailash Satyarthi ist ein rastloser Arbeiter und Dickbrettbohrer. Im Hinblick auf sein Lebenswerk sind 80.000 befreite Kinder sicherlich tiefgestapelt. Ich weiß noch sehr genau, wie ich ihm das erste Mal begegnete – schon nach einer halben Stunde begann er, Pläne zu schmieden. Ich habe es stets als Privileg empfunden, diesem so herzlichen, Kindern spürbar zugewandten Charismatiker, der in der Tradition großer indischer Vorgänger Großes wagt, unterstützen zu können. Ohne ihn wären wir nie so weit gekommen.“

Kailash Satyarthi ist langjähriger Vorsitzenden des Global March Against Child Labour. Im Jahr 2003 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit der deutschen Sektion des Global March, der indischen MV Foundation sowie dem India Committee of the Netherlands die Studie „Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau - die Rolle multinationaler Saatgut-Konzerne“ veröffentlicht. Diese wies nach, dass internationale Saatgutfirmen wie MONSANTO, BAYER, UNILEVER und SYNGENTA von Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form profitierten.

Die sehr arbeitsintensive Produktion von Baumwoll-Saatgut in Südindien erfolgte durch kleine Zulieferer, die zwar nominell unabhängig, jedoch durch Qualitätsvorgaben und Lieferverträge an die Konzerne gebunden sind. Die hauptsächlich im Bundesstaat Andhra Pradesh gelegenen Farmbetriebe beschäftigten damals Zehntausende Kinder, überwiegend Mädchen zwischen 6 und 14 Jahren. Immer wieder kam es zu Vergiftungen durch Agrochemikalien.

Lange Zeit leugneten die Unternehmen die Probleme oder schoben die Verantwortung auf ihre Zulieferer. Die Initiativen reichten daher eine Beschwerde gegen den BAYER-Konzern wegen des Verstoßes gegen die OECD-Richtlinien ein. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde und als Investoren wie der norwegische Staatsfonds Druck machten, reagierte BAYER. Die Löhne im Saatgut-Anbau stiegen, Kontrollen wurden eingeführt, und bei den Zulieferern sank der Anteil von Kindern unter 14 Jahren deutlich.

Eine Studie von 2013 zeigt, dass die Verbesserungen von Dauer sind. In dem Report werden die Zustände bei der Firma Nunhems, einer 100-prozentigen BAYER-Tochter, untersucht. Die Kinderarbeit bei den Zulieferern von Nunhems ist demnach auf fast Null gesunken.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Reagiert hat BAYER damals nicht aus ethischen Gründen, sondern um weiteren Schaden für das Image zu vermeiden. Dieser Erfolg war jedoch nur durch Druck von außen zu erreichen, denn in Indien selbst war das Problem seit Jahren bekannt gewesen. Die Zusammenarbeit von Initiativen aus vier Ländern ist somit ein gelungenes Beispiel einer „Globalisierung von unten“. Wir hoffen, dass die Auszeichnung für Malala Yousafzay und Kailash Satyarthi nun zu weiteren Fortschritten im Kampf gegen die Kinderarbeit führt“.

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Carl Duisberg

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. November 2014

Dortmund: Carl-Duisberg-Straße wird umbenannt

BAYER-Generaldirektor verantwortlich für Giftgas-Einsatz und Zwangsarbeit / Umbenennung auch in Wuppertal, Frankfurt, Bonn und Leverkusen gefordert

Die Dortmunder Carl-Duisberg-Straße wird in Kleine Löwenstraße umbenannt. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West folgte damit am gestrigen Abend einer Empfehlung des Dortmunder Stadtarchivs. Keine der Fraktionen stimmte gegen eine Namensänderung.

Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, begrüßt das Votum: „Carl Duisberg, der geistige Vater der IG FARBEN, ging für Profite buchstäblich über Leichen. Wegen seiner Mitverantwortung für Gaskrieg, Zwangsarbeit und die enge Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime taugt er nicht als Vorbild für künftige Generationen. Auch die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen, unter anderem in Frankfurt, Bonn, Krefeld, Leverkusen und Dormagen, sowie das Wuppertaler Duisberg-Gymnasium sollten nun umbenannt werden.“

Das Dortmunder Stadtarchiv hatte die Umbenennung von sechs Straßen mit historisch belasteten Namensgebern vorgeschlagen. In der Bewertung von Duisberg schrieb das Stadtarchiv: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. (…) Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten.“ Die Überprüfung aller Dortmunder Straßennamen ging auf einen Antrag des früheren Ratsmitglieds Richard Kelber sowie eine Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren zurück.

Zum 150. Geburtstag von Carl Duisberg vor drei Jahren hatten sich unter anderem in Wuppertal, Leverkusen, Frankfurt und Marburg Initiativen gebildet, um Straßen, Schulen und Wohnheime, die den Namen des ehemaligen BAYER-Generaldirektors tragen, umzubenennen. Auch ein Entzug der Leverkusener Ehrenbürgerwürde war gefordert worden. In Frankfurt läuft ein Umbenennungsverfahren der dortigen Duisbergstraße; in Marburg führte das Engagement dazu, am dortigen Carl-Duisberg-Haus eine Plakette mit einer „Kritischen Würdigung“ anzubringen.

Einige Stationen aus Duisbergs Leben:

=> Schon 1900 hatte Carl Duisberg rücksichtslos die Vermarktung von Heroin als angeblich harmlosem Hustenmittel betrieben. Als Wissenschaftler das Suchtpotenzial von Heroin anprangerten, äußerte Duisberg - zu diesem Zeitpunkt Prokurist bei BAYER -, man müsse die „Gegner mundtot schlagen“. Obwohl sich rasch die Gefahr der Abhängigkeit herausstellte, ließ Duisberg den gewinnbringenden Verkauf mehr als ein Jahrzehnt lang fortführen.

=> Im 1. Weltkrieg entwickelte Carl Duisberg gemeinsam mit Fritz Haber Giftgase wie „Grünkreuz“ und „Senfgas“, testete diese persönlich auf Truppenübungsplätzen und verlangte vehement ihren Einsatz. So heißt es in einem Brief Duisbergs an die Oberste Heeresleitung: „Dieses Chlorkohlenoxyd ist das gemeinste Zeug, das ich kenne. ... Ich kann deshalb nur noch einmal dringend empfehlen, die Gelegenheit dieses Krieges nicht vorübergehen zu lassen, ohne auch die Hexa-Granate zu prüfen“. Duisberg und Haber verstießen damit wissentlich gegen die Haager Landkriegsordnung.

=> Duisberg engagierte sich in der vom antisemitischen „Alldeutschen Verband“ gesteuerten Kriegszielbewegung. Er forderte die Annexion des besetzten Belgien und von Nordfrankreich, etwas später auch „deutschen Lebensraum“ in Polen und Russland. Besonders auffällig ist Duisbergs Hass auf das „englische Krämervolk“, das man notfalls völkerrechtswidrig - wie er selbst einräumte - aus der Luft bombardieren sollte.

=> Im Herbst 1916 beklagte Duisberg den Mangel an Arbeitskräften und forderte mit dem Ausspruch „Öffnen Sie das große Menschenbassin Belgien" den Einsatz von Zwangsarbeitern. Das Reichsamt des Inneren griff den Vorschlag auf und ließ rund 60.000 Belgier deportieren, was international zu Protesten führte. Rund 12.000 Verschleppte starben. Die Deportation gilt als Vorläufer des ungleich größeren Zwangsarbeiter-Programms im 2. Weltkrieg.

=> Duisberg forderte den uneingeschränkten U-Boot-Krieg, Friedensverhandlungen lehnte er vehement ab. 1917 trat er in die Deutsche Vaterlandspartei ein. Der Historiker Hans Ulrich Wehler nennt diese Partei eine „rechtsextreme Massenorganisation mit deutlich präfaschistischen Zügen“. Ihre Parolen waren, so Wehler, „eine „giftige Fusion“ aus Antisemitismus, Radikalnationalismus, Expansionismus und Reformblockade. Zum Kriegsende befand sich Duisberg auf den Auslieferungslisten der Alliierten. Da er eine Anklage als Kriegsverbrecher fürchtete, floh er in die neutrale Schweiz.

=> Während der Weimarer Republik organisierte Duisberg, inzwischen Aufsichtsratsvorsitzender der IG FARBEN, Spenden an nationalistische Parteien, ab 1930 auch an die NSDAP. Im Gegenzug für ihre Millionen-Spenden erhielt die IG FARBEN von den Nationalsozialisten Absatzgarantien für synthetischen Treibstoff und Kautschuk. Kein anderes Unternehmen kollaborierte in der Folgezeit so eng mit dem Dritten Reich wie die IG FARBEN.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommt zu dem Ergebnis: „Aus unserer Sicht muss Duisberg als verbrecherisches Genie bezeichnet werden. Duisberg war nicht nur ein `Kind seiner Zeit´, sondern trug entscheidend zu den mörderischen Entwicklungen im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts bei. Daher sollten auch in anderen betroffenen Städten die politischen Instanzen und die Bürgerschaft aktiv werden.“

ausführliche Informationen zum Leben von Carl Duisberg

Xarelto

CBG Redaktion

Presse Info vom 26. November 2014

Xarelto: Kritik an Zulassung zur Behandlung des Koronarsyndroms

Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert die Zulassung des Gerinnungshemmers Xarelto zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms (ACS). Die US-Gesundheitsbehörde FDA hatte in der von BAYER vorgelegten Zulassungsstudie ATLAS ACS schwere Mängel gefunden: Unvollständigkeit und mangelnde Qualität der Primärdaten; fehlende Bestätigung der Ergebnisse durch andere Studiendaten; zu geringes Signifikanzniveau etc.

Die ATLAS ACS war die einzige Studie, die eine (und auch nur sehr geringfügige) Verbesserung der Überlebensrate von ACS-PatientInnen festgestellt hatte. Einzel-Studien werden für eine Zulassung in der Regel nur dann verwendet, wenn die vorliegenden Daten von hoher Güte sind. Dies war im vorliegenden Fall in keiner Weise gegeben. Die FDA hatte Anfang des Jahres daher eine Zulassung zur Behandlung des Akuten Koronarsyndroms verweigert.

Auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sieht die Zulassung kritisch: „In der entsprechenden Zulassungsstudie senkte der Faktor-Xa-Inhibitor Rivaroxaban in Kombination mit ASS oder mit ASS plus Clopidogrel oder Ticlopidin nach einem ACS die kardiovaskuläre Mortalität. Die Häufigkeit von Myokardinfarkten oder Schlaganfällen wurde jedoch nicht gesenkt. Gleichzeitig erhöhte Rivaroxaban das Blutungsrisiko einschließlich intrazerebraler Blutungen, allerdings nicht die Häufigkeit tödlicher Blutungen. Der Studie werden schwere methodische Mängel vorgeworfen, weshalb diese Indikation von der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA nicht zugelassen wurde. Darüber hinaus fehlen direkte Vergleiche zu Prasugrel und vor allem zu Ticagrelor. ACS-Studien mit dem Thrombininhibitor Dabigatran und dem Faktor-Xa-Inhibitor Apixaban zeigten ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Vor diesem Hintergrund ist der Zusatznutzen von Rivaroxaban in der Indi-kation ACS derzeit zumindest fraglich.“

„Die Behörden müssen dringend die Nebenwirkungsrate von neuen Gerinnungshemmern wie Xarelto oder Pradaxa mit den Risiken älterer Präparate vergleichen. Es ist zu befürchten, dass durch gigantisches Marketing Medikamente mit erhöhtem Risiko-Profil in den Markt gedrückt werden. Nach heutigem Kenntnisstand lässt sich eine flächendeckende Umstellung der Patientinnen und Patienten auf Xarelto nicht rechtfertigen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) angesichts von 133 Meldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über Todesfälle mit Xarelto allein 2013.

Schon bei den Genehmigungsprozessen zu den Indikationen „Thrombose-Prophylaxe nach dem Einsetzen künstlicher Hüft- oder Kniegelenke“ und „Schlaganfall- und Embolie-Prophylaxe bei PatientInnen mit Vorhofflimmern“ hatte es in den Vereinigten Staaten Probleme gegeben. Die Aufsichtsbehörden warfen dem Konzern unter anderem vor, die ProbandInnen, die in der Vergleichsgruppe das Präparat Warfarin einnahmen (verwandt mit Marcumar), nicht richtig mit dem Medikament eingestellt zu haben.

weitere Informationen zu Xarelto

Störfall Institute

CBG Redaktion

26. November 2014

Tödlicher Störfall im BAYER-Werk Institute (USA)

Roman „Valley at Risk“ erschienen

Kampagne der CBG, Buch Valley at Risk

In den USA ist ein Roman über den tödlichen Störfall im BAYER-Werk Institute erschienen. Das Buch „Valley at Risk“ beschreibt den Hergang der Katastrophe, die Verschleierungs-Versuche des Konzerns, den Kampf von Anwohner/innen und Umweltschützern gegen die anhaltende Bedrohung sowie weitere Skandale aus der BAYER-Historie.

Im August 2008 kam es in der Pestizidproduktion im amerikanischen Institute zu einer folgenschweren Explosion. Die Flammen schlugen rund 50 Meter in den Himmel, die Detonation war in einem Umkreis von 15 km zu spüren. Zwei Arbeiter verloren ihr Leben. Der US-Kongress kam in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass nur glückliche Umstände eine Katastrophe vergleichbar mit der in Bhopal verhindert hätten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und örtliche Initiativen hatten zuvor jahrelang vor den Risiken der Fabrik gewarnt. Institute war das letzte Werk in den USA, in dem die Bhopal-Chemikalie Methylisocyanat (MIC) in großen Mengen produziert und gelagert wurde. Nach dem Störfall kooperierte die CBG mit der US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB) bei der Aufklärung der Unglücksursachen.

Der Untersuchungsbericht des US-Kongresses kam zu dem Urteil: „Durch die Explosion flog ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk und zerstörte praktisch alles auf seinem Weg. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“

BAYER hatte nach dem Störfall versucht, Bürgerinitiativen und kritische Journalist/innen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Der US-Kongress urteilte hierzu: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“

Dr. Dwight Harshbarger, Autor von „Valley at Risk“: „Ich verfolge die Arbeit der Coordination gegen BAYER-Gefahren seit der Explosion bei Bayer CropScience im Jahr 2008. Ich schätze Ihren Beitrag zur Sichtbarmachung der Geschäftstätigkeit von BAYER - die sonst wohl im Verborgenen bleiben würde - außerordentlich.“

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Der Roman zeigt eindrucksvoll, welche Risiken Konzerne wie BAYER auf der Jagd nach Profiten in Kauf nehmen und dabei die Öffentlichkeit täuschen und belügen. Zum Schutz der Bevölkerung fordern wir grundsätzlich, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen verzichtet.“

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Leverkusener Anzeiger, 25. November 2014

Unterschriften gegen die CO-Pipeline

Die Gegner der CO-Pipeline in Leverkusen gehen jetzt auf die Straße. Die Initiative hat eine Unterschriftensammlung gestartet. Innerhalb der ersten eineinhalb Stunden haben sie schon 147 Unterstützer gefunden.

Die Gegner klagen – und hoffen, dass jetzt Bewegung ins Verfahren kommt. Bis Monatsende müssten sich die Bayer-Anwälte äußern, sagt Gottfried Schweitzer. Er steht an der Spitze der Kämpfer gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen. Am Samstag begann die Initiative mit einer Unterschriftensammlung. Am Rialto-Boulevard verteilten die Pipeline-Gegner eine 16 Seiten starke Dokumentation und warben um Spenden.
Binnen eineinhalb Stunden hätten sich 147 Menschen der Forderung angeschlossen, die CO-Leitung sofort stillzulegen, hieß es. Die Leverkusener Pipeline-Gegner versuchen derzeit, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht den Betrieb zu stoppen.
Ursprünglich hatte Schweitzer der Bezirksregierung Fehler bei der Betriebsgenehmigung für die Leitung nachweisen wollen. Das Rohr ist fast 50 Jahre alt und diente ursprünglich dem Transport des wesentlich harmloseren Gases Kohlendioxid. Die Bezirksregierung lehnte als Aufsichtsbehörde einen Betriebsstopp ab, räumte Schweitzer aber die Möglichkeit ein, gegen diesen Bescheid zu klagen. Der ließ sich nicht zweimal bitten; inzwischen ist der Bayer-Konzern zum Verfahren beigeladen. Wann es zur Verhandlung kommt, ist derzeit aber nicht abzusehen.
Unterdessen läuft das Genehmigungsverfahren für einen neuen Düker. Insbesondere an der Rhein-Unterführung für die Rohre gibt es Rostprobleme, weshalb Currenta als Betreiber der Pipeline unter anderem das Kohlenmonoxid in ein Parallelrohr umgeleitet hat. (tk)

Infos zur CO-Kampagne

Glufosinat

CBG Redaktion

Presse Information vom 14. November 2014

Höchst: BAYER CropScience erhöht Produktionsmengen von Pestiziden

„Profit auf Kosten von Landbevölkerung und Landarbeitern“

Die Firma Bayer CropScience hat gestern angekündigt, am Standort Höchst die Produktion des Herbizids Glufosinat zu verdoppeln. Jährlich sollen demnächst 16.000 Tonnen hergestellt werden. BAYER bietet das Herbizid unter den Markennamen BASTA und LIBERTY in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut an, u. a. Raps, Reis, Zuckerrüben, Mais, Soja und Baumwolle.

Glufosinat kann Missbildungen bei Föten verursachen und ist als reproduktionstoxisch klassifiziert. Studien zufolge beeinträchtigt der Wirkstoff die Entwicklung des menschlichen Gehirns und ruft Verhaltensstörungen hervor. Der Wirkstoff gehört zu den rund 20 Pestiziden, die von der EU wegen ihrer hohen Gefahren für Landwirte und Verbraucher/innen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.

Trotz der seit langem bekannten Risiken erhöht BAYER Jahr für Jahr die Produktionsmenge, vor allem für den Export nach Nord- und Südamerika. In Hürth bei Köln wurde der Glufosinat-Ausstoß im vergangenen Jahr erweitert, im US-Bundesstaat Alabama baut der Konzern momentan gar eine neue Produktionsanlage auf. Nach Aussage des Höchster Werksleiters, Frank Zurmühlen, bestehe große Nachfrage nach Glufosinat, da viele Unkräuter Resistenzen gegen das Konkurrenzprodukt „Glyphosat“ entwickelt hätten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hingegen fordert einen weltweiten Verkaufsstopp – sowohl für Glufosinat als auch für Saatgut, dessen Einsatz mit Glufosinat gekoppelt ist. „Der Teufelskreis, in dem der Einsatz von immer mehr Pestiziden zur Entstehung von immer mehr resistenten Unkräutern führt, die dann mit noch mehr Agrochemikalien bekämpft werden, muss endlich durchbrochen werden“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.

Nach Aussage von Mimkes ist die Ausweitung der Glufosinatproduktion unverantwortlich und ein klassischer Fall von doppelten Sicherheits-Standards: „Es ist zynisch, im Ausland eine Anbautechnik zu forcieren, die mit der Verwendung eines hochgiftigen und bei uns demnächst verbotenen Pestizids verknüpft ist. Das Schicksal der Landarbeiterinnen und Landarbeiter in Lateinamerika oder Asien ist dem Konzern augenscheinlich gleichgültig.“

In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern explodierte der Verbrauch gefährlicher Agrochemikalien in den vergangenen Jahren. Allein in Argentinien und Indien hat sich die eingesetzte Menge seit 2004 mehr als verdoppelt. Durch den massiven Pestizideinsatz steigen Fehlgeburten und Krebsraten.

Anders als von den Lobbyisten stets behauptet, dient der Anbau von Gen-Pflanzen nicht der Lösung des Hungerproblems – im Gegenteil. BAYER, SYNGENTA und MONSANTO richten sich bei der Einführung von genverändertem Saatgut weitgehend nach den Bedürfnissen der globalen Fleisch-Industrie. Denn rund 80 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen werden als Tierfutter verwendet. Die eingesetzten Gen-Pflanzen sind weder dürreresistent noch ertragreicher. Durch ihren Anbau auf immer größeren Flächen wird die Produktion von Lebensmitteln zurückgedrängt, wodurch sich die Versorgung der lokalen Bevölkerung erschwert.

weitere Infos zu Glufosinat

Bienensterben

CBG Redaktion

30. Oktober 2014, Mellifera e.V.

Imker streiten am Europäischen Gerichtshof gegen Pestizide

Nachdem die EU-Kommission im Herbst letzten Jahres den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel verboten hat, haben die Herstellerkonzerne BASF, Bayer und Syngenta vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Kommission eingereicht. Sie werfen ihr unter anderem einen Mangel an Beweisen für eine schädliche Wirkung der Neonicotinoide auf Honigbienen vor. Die Imkerverbände haben sich jetzt erfolgreich durchgesetzt und wurden als Prozessbeteiligte für alle drei Verfahren zugelassen.

Neonicotinoide sind Nervengifte. Sie stellen ein großes Problem für die Umwelt und die Bienen dar. Das Verbot wurde von der Kommission aufgrund fehlender Studien zur Risikobewertung ausgesprochen und gilt zunächst für zwei Jahre. In dieser Zeit sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Bayer & Co. wollen, dass das Verbot sofort wieder aufgehoben wird, schließlich gehören Neonicotinoide zu den am meisten verkauften Pflanzenschutzmitteln weltweit.
Auf Initiative des „Bündnis zum Schutz der Bienen“ hatten sechs Imkerverbände beim Europäischen Gerichtshof eine Prozessbeteiligung beantragt. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und österreichische Imkerverbände wurden nun für die Verfahren zugelassen. Als Prozessbeteiligte können sich die Verbände jetzt aktiv in das Gerichtsverfahren einbringen. Sie erhalten Einsicht in alle Schriftsätze der klagenden Chemiekonzerne und der beklagten EU-Kommission. Nur so kann eine außergerichtliche Einigung hinter verschlossenen Türen verhindert werden.

Die Imkerverbände kämpfen nicht nur für die Bienen. Thomas Radetzki, Imkermeister von Mellifera e.V. und Koordinator des Bündnisses, ist überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, hier mitzuwirken: „Es geht nicht allein um die Honigbienen. Die ständige Intensivierung der Landwirtschaft mit derartigen Pestiziden schädigt unsere Umwelt, beschleunigt den dramatischen Artenschwund und zerstört somit unser aller Lebensgrundlagen.“
Neonicotinoide sind hochwirksame Pestizide. Ihre Giftigkeit ist teilweise 7.000 mal höher als die von DDT. Besonders gefährlich sind ihre subletalen Effekte, diese führen nicht zum sofortigen Tod, sondern stören die Kommunikationsfähigkeit und den Orientierungssinn der Bienen. Sie finden nicht mehr in den heimischen Stock zurück und gehen zugrunde.

Neue wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass Neonicotinoide auch für einen Artensterben bei Singvögeln verantwortlich sind. Wissenschaftler kritisieren seit Jahren die mangelhaften Zulassungsanforderungen und intransparenten Zulassungsverfahren dieser Pestizide.
Bienen stellen nicht nur Honig her, mit ihrer Bestäubungsleistung bringen sie in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei Milliarden Euro im Jahr. Ohne Bienen müssten wir Menschen auf ein Drittel unserer Nahrungsgrundlage verzichten.

Infos zur Kampagne der CBG

Pipelines

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Oktober

Tödliche Gas-Explosion in Ludwigshafen:

„Gefährliche Pipelines sollten Störfall-Verordnung unterliegen“

Anlässlich der jüngsten Gas-Explosion in Ludwigshafen fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), dass gefährliche Pipelines der Störfall-Verordnung unterliegen müssen. Auch müssten alle Leitungen in einem öffentlich einsehbaren Kataster einsehbar sein. Durch strengere Sicherheits-Maßnahmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit ließe sich das Risiko deutlich mindern.

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium und Vertreter des wissenschaftlichen Beirats der CBG: „Viele Pipelines gehören dem Grunde nach und wegen der technischen Erfordernisse zu Betriebsbereichen von Störfallbetrieben. Aus ökonomischen Überlegungen jenseits von Sicherheitsfragen werden sie bislang jedoch nicht in die Überwachung von Störfallbetrieben einbezogen“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert seit Jahren den Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die Leitung war ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt worden. Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben deutlich gemacht, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können; auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab.

In Leverkusen gibt es zudem Kritik an der dort geplanten Gas-Hochdruckleitung, die in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten gebaut werden soll.

Bei der Explosion am Donnerstag waren 26 Personen verletzt worden, ein Bauarbeiter starb. Die Wucht der Detonation war so gewaltig, dass noch in rund 100 Meter Entfernung Scheiben von Häusern und geparkten Autos platzten. Der Bautrupp hatte an einer Hochdruckgasleitung gearbeitet, die einer Tochterfirma von BASF und Gazprom gehört.

weitere Informationen: Kampagne CO-Pipeline

Kinderarbeit

CBG Redaktion

17. Oktober 2014

Friedensnobelpreis

Coordination gratuliert Kailash Satyarthi

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gratuliert Kailash Satyarthi, dem langjährigen Vorsitzenden des Global March Against Child Labour, zum Friedensnobelpreis. In einem Glückwunschschreiben brachte die CBG ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Auszeichnung zu weiteren Fortschritten im Kampf gegen die Kinderarbeit führt.

Im Jahr 2003 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren in Kooperation mit dem Global March Against Child Labour und dem India Committee of the Netherlands die Studie Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau - die Rolle multinationaler Saatgut-Konzerne veröffentlicht. Diese wies nach, dass internationale Saatgutfirmen wie Monsanto, BAYER, Unilever und Syngenta von Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form profitierten.

Die sehr arbeitsintensive Produktion von Baumwoll-Saatgut in Südindien erfolgte meist durch kleine Zuliefer-Betriebe, die zwar nominell unabhängig, jedoch durch Qualitätsvorgaben und Lieferverträge an die Konzerne gebunden sind. Die hauptsächlich im Bundesstaat Andhra Pradesh gelegenen Farmbetriebe beschäftigten damals Zehntausende Kinder - überwiegend Mädchen zwischen 6 und 14 Jahren.

Lange Zeit leugneten die Konzerne die Probleme oder schoben die Verantwortung auf ihre Zulieferer. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde und als Investoren wie der norwegische Staatsfonds Druck machten, reagierte BAYER. Die Löhne im Saatgut-Anbau stiegen, bei den Zulieferern sank der Anteil von Kindern unter 14 Jahren deutlich. Dieser Erfolg war nur durch Druck von außen zu erreichen, denn in Indien war das Problem seit langem bekannt gewesen, aber erst die Schlagzeilen in Deutschland und den USA brachten ein Einlenken des Konzerns.

Eine Studie von 2013 zeigt, dass die Verbesserungen von Dauer sind. In dem Report werden die Zustände bei der Firma Nunhems, einer 100-prozentigen BAYER-Tochter, untersucht. Die Kinderarbeit bei den Zulieferern von Nunhems ist demnach auf fast null gesunken.

Die Zusammenarbeit von Gruppen aus vier Ländern ist somit ein gelungenes Beispiel für eine „Globalisierung von unten“. Allerdings zeigen Studien auch, dass noch längst nicht alle Missstände im indischen Saatgut-Anbau behoben sind, z.B. werden oftmals Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt.

Kampagne Kinderarbeit im indischen Baumwoll-Anbau

[BlackRock] Die Macht im Hause BAYER

CBG Redaktion

Die Ultra-Reichen übernehmen die Führung

Wer meint, Marijn Dekkers hätte bei BAYER das Sagen, der irrt. Dekkers ist der „Angestellte“ und tanzt - wie alle seine Kollegen im Vorstand und die Mehrheit der Aufsichtsräte - nach der Pfeife der Besitzer, der AktionärInnen. Und da haben sich die Gewichte heimlich still und leise in den letzten Jahren mächtig verschoben. Eine Handvoll Ultra-Reicher gibt heute vor, was im Konzern zu geschehen hat.

von Axel Köhler-Schnura, Vorstandsmitglied Coordination gegen BAYER-Gefahren

Schon jedes Schulkind weiß: Geld ist Macht. Im Volksmund heißt es: „Wer zahlt, bestimmt die Musik“. Entsprechend bedeutsam ist, was sich in der Welt des Geldes tut: eine extrem kleine Gruppe Ultra-Reicher hat die Macht übernommen. Ihre Vermögen wachsen immer unvorstellbarer. Auf Kosten der arbeitenden Menschen und der Armen. Armut, Hunger und Elend nehmen nämlich ebenso unvorstellbar zu, was aber hier nicht das Thema ist.

Eine OXFAM-Studie, vorgelegt zum Weltwirtschaftsgipfel 2014 in Davos im Januar dieses Jahres, stellt fest:

=> 85 Ultra-Ultra-Reiche besitzen ein Vermögen von ca. 1,7 Billionen US-Dollar. Eine Billion sind 1.000 Milliarden - 1 Milliarde sind 1.000 Millionen. Das ist ebenso viel wie das Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung, die immerhin ca. 3,6 Milliarden Menschen ausmacht.
=> 1.426 Ultra-Reiche besitzen zusammen 5,4 Billionen US-Dollar. Zum Vergleich: der Haushalt der US-Regierung für 2015 umfasst 3,9 Billionen US-Dollar, der Haushalt der Bundesregierung 2014 knapp 0,4 Billionen US-Dollar.
=> Ein Prozent der Weltbevölkerung, ca. 72 Mio Super-Reiche, besitzen mit unvorstellbaren 110 Billionen US-Dollar die Hälfte des gesamten Weltvermögens.

Vermögen besteht unter anderem aus Aktien. Wenn also die Ultra- und Super-Reichen „die Hälfte des Weltvermögens“ besitzen, dann besitzen sie - grob gesprochen natürlich - auch die Hälfte aller Aktien. Und das ist der Hintergrund, wenn die renommierte Frankfurter Allgemeine Zeitung am 25. August 2014 erschrocken feststellt: „Wohin der Anleger blickt, da ist BLACKROCK.“

Wer ist BLACKROCK? Ein Konstrukt, hinter dem sich die Ultra- und Superreichen mit ihrem Aktienvermögen verstecken, damit sie nicht namentlich in die Schlagzeilen geraten. Es kommt nämlich ausgesprochen blöde, wenn sie, die sich gerne als „Großspender“ und „Wohltäter“ geben, plötzlich im gleichen Atemzug mit Arbeitsplatzvernichtung, Kriegstreiberei, Ausbeutung von Natur und Mensch, Hunger, Menschenrechtsverletzungen usw. genannt werden, dem Stoff, aus dem ihre Profite sprudeln.

Und BAYER? Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (1) schreibt in der jüngsten Ausgabe des Magazins Stichwort BAYER (2): „270.000 AktionärInnen halten etwa 827 Millionen Aktien. (...) Die meisten Aktien hält BLACKROCK“.

Nun kann man sagen: Was geht mich das an?! Das aber wäre ausgesprochen dumm. Nicht nur für die KollegInnen bei BAYER, sondern - so banal es klingt - für alle. Denn BLACKROCK bestimmt unser Schicksal. Um die Profite der Ultra-Reichen zu sichern, hat BLACKROCK nicht nur dominierende Aktienpakete an allen Großkonzernen der Welt, sondern bestimmt z.B. als „Berater“ die Politik der Europäischen Zentralbank. Und hält natürlich auch bestimmende Anteile an den großen Rating-Agenturen, die wir ja nun alle auch schon kennen: Sie bestimmen mit ihren „Ratings“ über Wohl und Wehe ganzer Staaten und leisteten z.B. der Spekulation gegen Griechenland Vorschub.

Und dann kommt die CAPITAL GROUP. Ein weiteres Konstrukt der Ultra-Reichen. Es hält 16 Prozent an BAYER. Und wer rechnen kann, stellt fest: das sind zusammen 46 Prozent, also bereits knapp die Hälfte aller Aktien. So hat sich heimlich still und leise die Macht bei BAYER von ehemals mehreren hunderttausend AktionärInnen auf eine Handvoll ultra-reicher „Investoren“ verlagert.

Und hier schließt sich der Kreis: Wer zahlt, bestimmt die Musik. Entsprechend klärt sich auch das Rätsel, weshalb MATERIAL SCIENCE nun den Geiern vorgeworfen wird, obwohl Marijn Dekkers bis zuletzt beteuerte, dass der Bereich im Konzern bleibt: Die BLACKROCK-/CAPITAL-Profite gieren nach mehr, da muss Dekkers MATERIAL SCIENCE zum Abschuss freigeben, ob er will oder nicht. Die BAYER-Aktie explodierte jedenfalls direkt von ca. 106 auf ca. 114 Euro. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

(1) Coordination gegen BAYER-Gefahren, siehe www.CBGnetwork.org
(2) Stichwort BAYER erscheint seit 1983 vierteljährlich, siehe www.stichwort-bayer.de

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Essure

CBG Redaktion

Presse Information vom 1. Oktober 2014

umstrittenes Sterilisations-Produkt ESSURE

USA: Klage gegen BAYER eingereicht

In den USA berichten mindestens 7.000 Frauen über schwere Nebenwirkungen des Sterilisations-Produkts ESSURE, darunter Blutungen, chronische Schmerzen, Uterus-Perforationen, Hautausschläge und Allergien. Mehrere Betroffene mussten sich die Gebärmutter entfernen lassen. Auch kam es zu einer Reihe ungewollter Schwangerschaften.

In Philadelphia hat eine Geschädigte Klage gegen BAYER eingereicht. In der Klageschrift heißt es unter anderem, dass BAYER falsche Angaben zur Wirksamkeit des Präparats gemacht habe und damit die Bestimmungen der US-Aufsichtsbehörde FDA verletze. Hierdurch sei die von der FDA erteilte vorläufige Zulassung hinfällig. Die vollständige Klageschrift findet sich unter http://www.cbgnetwork.org/downloads/Essure_Charge_Philadelphia.pdf.

ESSURE wird direkt in die Eileiter implantiert. Kunststoff-Fasern sorgen für ein starkes Wachstum des Bindegewebes, wodurch die Eileiter verschlossen werden. Der BAYER-Konzern hatte das Produkt im vergangenen Jahr von der Firma Conceptus übernommen.

Michelle Garcia, eine Geschädigte aus Florida, brachte das Thema auf die Tagesordnung der jüngsten BAYER-Hauptversammlung in Köln. Die Facebook-Gruppe „ESSURE Problems“ hat mittlerweile über 10.000 Mitglieder. Auch die bekannte Umweltaktivistin Erin Brockovich unterstützt die Kampagne.

Das alles zeigt Wirkung – die Umsätze entwickeln sich nicht so wie erhofft. Die genauen Zahlen will der Konzern zwar auf Nachfrage nicht nennen. Bei einer Investoren-Konferenz im Juli 2014 musste das Unternehmen aber Probleme eingestehen: „Es gibt ein paar Klagen in den sozialen Medien, aber die Dinge bessern sich.“ Weitere Verfahren gegen BAYER richten sich gegen erhöhte Thrombose-Gefahren der Antibabypille Yaz/Yasmin sowie gegen Blutungsrisiken des Gerinnungshemmers Xarelto.

Verkauf BMS

CBG Redaktion

Presse Information vom 18. September

„Schlechte Aktien für die Belegschaft“

BAYER verkauft Kunststoff-Sparte / extrem gefährliche Anlagen betroffen / Absenkung der Anlagensicherheit befürchtet

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) befürchtet durch den heute angekündigten Verkauf von Bayer MaterialScience negative Auswirkungen für die Belegschaft sowie eine Absenkung der Betriebssicherheit. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Der BAYER-Vorstand stellt das Wohl der Mitarbeiter hinter die Wünsche der Finanzmärkte. Die großen Opfer der Belegschaft in den letzten Jahren waren damit umsonst. Wir befürchten eine weitere Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie eine Absenkung der Löhne, wie bei vielen anderen Ausgliederungen zu beobachten“.

Immer wieder hatten Finanzinvestoren in den letzten Jahren von BAYER den Verkauf der Kunststoff-Sparte gefordert. Bisher hatte sich der Multi dem Druck nicht gebeugt. Noch im Juli hatte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in einem Interview betont: „Das Beste ist, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“ Der jetzt vollzogene Traditionsbruch wird die Standorte des Konzerns vor massive Probleme stellen. Die Gewerkschaftsvertreter müssten den Plänen bei der heutigen Aufsichtsratssitzung daher die Zustimmung verweigern, so Jan Pehrke.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG befürchtet Konsequenzen für die Anlagensicherheit: „Die künftigen Besitzer werden versucht sein, die Kosten für Wartung, Personal und Feuerwehr weiter abzusenken. Dies führt automatisch zu höheren Störfallrisiken. Da Bayer MaterialScience einige der – nach Atomkraftwerken – gefährlichsten Industrieanlagen in Deutschland betreibt, ist dies für die Öffentlichkeit von größtem Interesse. BAYER muss sicherstellen, dass die Betriebssicherheit durch den Verkauf nicht verringert wird.“

Nach Ansicht der CBG ist es auch denkbar, dass die Sparte in den nächsten Jahren parzelliert und in Teilen weiterverkauft wird – so wie bei der BAYER-Ausgliederung Lanxess geschehen. Im Fall eines größeren Störfalls hätte dies Konsequenzen für Anwohner/innen und Belegschaft, da kleinere Unternehmen in geringerem Umfang haften.

Unter dem Dach von MaterialScience befinden sich zahlreiche hochgefährliche Anlagen, zum Beispiel die Produktion von Polyurethan, bei der große Mengen toxischer Stoffe wie Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid sowie das ehemalige Kampfgas Phosgen eingesetzt werden. Seit Jahrzehnten in der Kritik steht auch der hormonaktive Kunststoff Bisphenol A, der trotz Warnungen von Toxikologen in Lebensmittelverpackungen, Trinkflaschen, Kassenbons und Zahnfüllungen zum Einsatz kommt.

Konsequenzen hat der Schritt auch für die umstrittene CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld, die gegenwärtig wegen Gerichtsbeschlüssen auf Eis liegt. „Sollte die Pipeline jemals in Betrieb gehen, so wäre völlig unklar, von wem sie in zehn oder zwanzig Jahren betrieben wird. Auch das Sicherheitsniveau und die maximale Haftung stünden in den Sternen – ein Argument mehr, dieses unselige Projekt endlich aufzugeben“, so Mimkes weiter.

BAYER hatte den Beschäftigten der Kunststoff-Sparte in den vergangenen Jahren zahlreiche Zugeständnisse abverlangt, um die angeblich schlechten Geschäftszahlen zu verbessern und die Sparte im Unternehmen zu halten. BAYER hatte über 2.000 Arbeitsplätze bei MaterialScience vernichtet, Werke geschlossen, unter Tarif entlohnt, Effizienz-Programme gestartet und Bonus-Zahlungen gestrichen.

[Carl Duisberg] Dortmund: Stadtarchiv plädiert für Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße

CBG Redaktion

ehem. BAYER-Direktor verantwortlich für Giftgas-Einsatz und Zwangsarbeit / Umbenennungen auch in Wuppertal, Frankfurt und Leverkusen gefordert

Presse Info, 11. Sept. -- Das Dortmunder Stadtarchiv schlägt die Umbenennung von sechs Straßen vor, deren Namensgeber historisch belastet sind. Neben den nationalsozialistischen Schriftstellern Karl Wagenfeld und Friedrich Castelle findet sich auch der frühere BAYER-Generaldirektor Carl Duisberg auf der Liste. Der städtische Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befürwortete die Empfehlungen in seiner Sitzung am Dienstag.

Jan Pehrke, Vorstandsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren, begrüßt das Votum: „Carl Duisberg war der geistige Vater der IG FARBEN und ging für Profite buchstäblich über Leichen. Wegen seiner Mitverantwortung für Gaskrieg, Zwangsarbeit und die enge Zusammenarbeit mit dem Nazi-Regime taugt er nicht als Vorbild für künftige Generationen. Auch die noch verbleibenden Carl-Duisberg-Straßen im Land sowie das Duisberg-Gymnasium in Wuppertal sollten nun umbenannt werden“.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Archivs: „In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt. Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.“

Zur Begründung schreibt das Stadtarchiv: „Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. (…) Duisberg gehörte zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach dem damals geltenden internationalen Kriegsrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. (…) Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.“

Die Überprüfung aller Dortmunder Straßennamen geht auf einen Antrag des früheren Ratsmitglieds Richard Kelber zurück. Über die Änderungen der Straßennamen entscheiden nun abschließend die zuständigen Bezirksvertretungen. Betroffen wären zwischen 63 Anwohner/innen in der Castellestraße und 129 in der Stehrstraße. Die Umbenennung der Carl-Duisberg-Straße ist am einfachsten, da sie nur einen einzigen Anlieger hat – ausgerechnet das Carl Duisberg Centrum, das zudem am Ende des Monats schließt.

Zum 150. Geburtstag von Carl Duisberg vor drei Jahren hatten sich unter anderem in Wuppertal, Leverkusen, Frankfurt und Marburg Initiativen gebildet, um Straßen, Schulen und Wohnheime, die den Namen des ehemaligen BAYER-Generaldirektors tragen, umzubenennen. Auch ein Entzug der Leverkusener Ehrenbürgerwürde war gefordert worden. In Frankfurt läuft das Umbenennungsverfahren der Duisbergstraße noch; in Marburg führte das Engagement immerhin dazu, am dortigen Carl-Duisberg-Haus eine Plakette mit einer „Kritischen Würdigung“ anzubringen.

weitere Informationen
=> vollständige Stellungnahme des Stadtarchivs
=> Kampagne zu Carl Duisberg
=> Ruhr Nachrichten: „Belastete Namenspaten“

Die Empfehlung des Dortmunder Stadtarchivs im Wortlaut (Auszug):

4. Carl-Duisberg-Straße (Stadtbezirk Innenstadt West) / benannt 1974

Namengeber: Friedrich Carl Duisberg
geb 29.09.1861 in Barmen (heute Wuppertal)
† 19.03.1935 in Leverkusen
Chemiker und Industrieller, Vorstandsvorsitzender

Während des Ersten Weltkriegs wurde unter seinem Vorsitz Giftgas für den Kriegseinsatz produziert. In Leverkusen wurde u. a. Phosgen produziert, ein Giftgas, das in einem Lehrbuch folgendermaßen beschrieben wird: „Der Atem wird immer kürzer und stoßweiser, bis schließlich der Tod durch Ersticken eintritt. Das volle Bewusstsein bleibt auch bei dem schwersten Verlauf bis zum letzten Augenblick erhalten. Der Phosgentod ist also als ein ganz allmähliches Ertrinken im eigenen Blutserum aufzufassen.“
Duisberg gehörte auch - zusammen mit Walther Rathenau und Hugo Stinnes - zu den führenden deutschen Industriellen, die während des Krieges die - auch nach den damals geltenden internationalen Kriegrecht illegale - Deportation belgischer Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland durchsetzten. Zudem war er maßgeblich an der Ausarbeitung des sogenannten „Hindenburg-Programms“ beteiligt, dem Wirtschafts- und Rüstungsprogramm der Dritten Obersten Heeresleitung von 1916, das die Fokussierung der gesamten Wirtschaft auf die Rüstungsproduktion vorsah.
Carl Duisberg war aktives Mitglied im antisemitischen Alldeutschen Verband. Als Patriarch lehnte er bis zu seinem Tod Gewerkschaften entschieden ab. Er war von Beginn an Gegner der Weimarer Demokratie.
In der Bewertung der Person Carl Duisbergs durch das Stadtarchiv wurden durchaus auch die bis heute positiv zu wertenden Aspekte in seiner Lebensleistung berücksichtigt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt das Stadtarchiv, bei der Abwägung aller Aspekte des Lebens von Carl Duisberg, eine Umbenennung.
In Leverkusen und Wuppertal gibt es seit vielen Jahren politische Debatten über die Person Carl Duisbergs.

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August

OVG: CO-Pipeline verfassungswidrig

Großer Erfolg – aber Wachsamkeit weiter nötig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur CO-Leitung als großen Erfolg für Bürgerinitiativen, Kläger und Anwohner/innen. Die CBG führt die Proteste jedoch fort, da der BAYER-Konzern das Projekt weiter verfolgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wir begrüßen, dass sich das Gericht unserer langjährigen Argumentation anschließt, wonach betriebliche Profite nicht mit dem Allgemeinwohl gleichzusetzen sind und die Genehmigung der CO-Pipeline daher nicht verfassungskonform ist. Dies ist ein wichtiger Etappensieg.“ Gleichwohl kritisiert Mimkes, dass das OVG die tödlichen Gefahren bei einem Austritt von Kohlenmonoxid nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Die Richtlinien zum Bau von Pipelines sind nicht für Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid gemacht worden. Unter Berücksichtigung der hohen Risiken hätte das Gericht das Verfahren endgültig stoppen müssen“, so Mimkes weiter.

Der Fall wird nun vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Sollte sich das Karlsruher Gericht der Argumentation des OVG nicht anschließen, so droht weiterhin der Betrieb der Pipeline.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gefahrstoffe wie CO, Chlor oder Ammoniak – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Das jüngste Gutachten der NRW-Landesregierung zeigt, dass BAYER ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen und auf den Betrieb der Pipeline verzichten kann.

Auszug aus dem Urteil des OVG Münster:

Das Oberverwaltungsgericht sieht in dem Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Kläger auf Eigentum. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Pipeline stelle im Ausgangspunkt ein privatnütziges Vorhaben dar, durch das das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden könne. Deshalb müsse sich das Rohrleitungsgesetz an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zu Gunsten privater Unternehmen enthalte. Der Gesetzgeber habe zwar einen weiten Einschätzungsspielraum, müsse aber den Enteignungszweck hinreichend bestimmt festlegen und den Enteignungsbegünstigten ausreichend an diesen Enteignungszweck binden. Beides sei durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.
Da über die Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit den Grundrechten der Kläger allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden kann, hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Neues Deutschland: Pipeline-Streit erneut vor Gericht

Leverkusener Anzeiger, 28.08.2014

Pipeline rechtfertigt Enteignung nicht

Die gesetzliche Grundlage für die Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG ist laut Oberverwaltungsgericht verfassungswidrig. Das Verfahren ist ausgesetzt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Eine herbe Niederlage muss der Bayer-Konzern einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag das Pipeline-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Es war im März 2006 vom Landtag verabschiedet worden und ermöglichte Bayer den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Werken in Krefeld-Uerdingen und Dormagen.
Dafür mussten Grundstücksbesitzer enteignet werden. Um dies zu rechtfertigen, wurde die Leitung für die hochgiftige Substanz in Paragraf 1 des Gesetzes als „dem Wohl der Allgemeinheit“ dienlich bezeichnet. Ob das in Ordnung ist, musste der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, nachdem Anwohner geklagt hatten. Die Münsteraner Richter machten deutlich, dass sie in dem Pipeline-Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes sehen. Er beschreibt das Grundrecht auf Eigentum.
Für die Richter ist die Bayer-Pipeline jedoch zunächst einmal ein privates Projekt mit dem „das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden“ könne. Deshalb müsse sich das eigens für die Bayer-Pipeline erlassene Rohrleitungsgesetz „an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen enthalte“. Der Zweck der Enteignung müsse „hinreichend bestimmt“ festgelegt werden – und der Nutznießer müsse ausreichend an den Zweck gebunden werden: „Beides ist durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.“ Das letzte Wort hat das Oberverwaltungsgericht in dieser Sache allerdings nicht: Demnächst wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem NRW-Pipelinegesetz und der Frage befassen, ob der von Bayer ins Feld geführte Nutzen des Rohstoffverbunds zwischen zweien seiner Werke tatsächlich dem Allgemeinwohl dient.
Bayer äußerte sich zunächst recht unbestimmt zu der Prozess-Niederlage. „Wir werden die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, sie in Ruhe analysieren und bewerten“, so Gabriel Harnier, der Bayers Kunststoff-Teilkonzern Material Science vertritt. „Die heutige Entscheidung ist sicherlich nicht unser Wunschergebnis“, weil sie die Inbetriebnahme der Pipeline nochmals erheblich verzögere. Positiv sei immerhin, dass die Münsteraner Richter „keine grundlegenden Bedenken“ hinsichtlich Sicherheit und Trasse der Leitung geäußert hätten. Obwohl sie zwei linksrheinische Werke verbindet, verläuft sie fast komplett rechtsrheinisch, unterquert den Strom also zweimal.
Bayers Vorstandschef Marijn Dekkers hatte sich in der Vergangenheit kritisch zur Verzögerung des Pipeline-Projekts geäußert und angemahnt, dass man sich auf ein Gesetz verlassen können muss. Von Thomas Käding

Pipeline-Gesetz ist verfassungswidrig

29.08.2014, WAZ --Für die Inbetriebnahme der umstrittene CO-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen wird es weitere jahrelange Verzögerungen geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) äußerte am Donnerstag erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetztes, das dem Projekt das Gemeinwohl bescheinigte und die Enteignung von privaten Grundstücken für den Bau der Leitung erst ermöglicht hatte. Der 20. OVG-Senat überwies das Gesetz an das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe wurde das Verfahren vor dem OVG ausgesetzt.
„Es kommt maßgeblich darauf an, ob der erste Satz im Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist“, begründete der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann den Beschluss. „Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage . . . für die Durchleitung von Kohlenmonoxid . . . zwischen Dormagen und Uerdingen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gemäß Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes“, heißt es im Gesetz. Damit habe es sich der NRW-Landtag zu einfach gemacht, glaubt der Senat. Der Bayer-Konzern sei zweifelsohne nicht zum Nutzen der Allgemeinheit tätig, deshalb erfordere die Enteignung von Privateigentum eine wesentlich konkretere Begründung.
„Wir sind der Überzeugung, dass der § 1 des Gesetzes verfassungswidrig ist“, betonte Richter Lechtermann. Die Entscheidung darüber obliegt aber allein den Karlsruher Bundesrichtern. Kippen die Verfassungsrichter das Gesetz, wäre damit auch dem Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) für die Pipeline die rechtliche Grundlage entzogen – durch die Leitung, die im Duisburger Süden quer durch Wohngebiete verläuft, dürfte das giftige Gas wohl niemals transportiert werden.
„Wenn das Gesetz wirksam wäre, würde das für die Planrechtfertigung reichen“, machte der Senat ebenfalls deutlich. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor erklärt, dass sie weder fundamentale Sicherheitsbedenken haben, noch die Wahl der 65,7 Kilometer langen rechtsrheinischen Trasse grundsätzlich infrage stellen würden. Auch mögliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss hält das OVG für heilbar.
„Das ist nicht unser Wunschergebnis, die Entscheidung bedeutet für unser Projekt erneut erheblichen Zeitverlust“, sagte Gabriel Harnier, Leiter der Rechtsabteilung von Bayer Material Science (BMS) nach der Verhandlung. „Positiv ist für uns aber, dass der Senat weder bei der Trassenwahl, noch bei der Sicherheit Bedenken geäußert hat.“
„Hocherfreut“ verließ Erich Hennen, Sprecher der Duisburger „COntra-Pipeline“-Initiative, den Gerichtsaal. „Das ist eine Ohrfeige für die Politik. Wir sind sicher, dass beim Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt wird.“

[CO-Pipeline stoppen!] CO-Pipeline: Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster

CBG Redaktion

„Dauerhafte Sicherheit nicht gewährleistet“

Presse Info, 25. August -- Ab Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von vier Anwohnern gegen die Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxidleitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dem Projekt die Zulassung zu entziehen. Die notwendigen Enteignungen waren im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt worden. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht, da die Leitung lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen soll. Geringere Kosten für ein Unternehmen sind jedoch nicht identisch mit dem Allgemeinwohl. Da der Planfeststellungsbeschluss auf falschen Annahmen beruht, ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig: das jüngste Gutachten der Landesregierung belegt, dass der Konzern ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen könnte.“

Nach Aussage des Pipeline-Experten Dipl. Ing. Bernhard Wening, der seit mehr als zwanzig Jahren als Sachverständiger für Gasanlagen tätig ist, „kann die dauerhafte Dichtheit einer Gasleitung in der Praxis nicht zu 100 % gewährleistet werden“. Wegen der Giftigkeit von Kohlenmonoxid lehnt Wening daher den Betrieb der Leitung ab (siehe Interview).

Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge denkbar. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Personen akut gefährdet wären.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme ausnahmslos ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Zudem existiert der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen nicht mehr, im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort eine weitere Anlage zur CO-Herstellung errichtet werden muss.

Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben.

alle Informationen zur Kampagne hier.

Die öffentliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die Genehmigung der Pipeline beginnt am 28. August im Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal I ab 10.00 Uhr. Aktenzeichen: 20 A 1923-11

GenSoja

CBG Redaktion

Presse Info vom 30. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

„Einsatz von immer mehr Agro-Chemikalien ist Irrweg“

BAYER bringt Gen-Soja auf den Markt

Die Firma Bayer CropScience hat in den USA eine neue Soja-Produktlinie vorgestellt. Unter dem Namen Credenz verkauft der Konzern ab sofort gentechnisch verändertes Saatgut, das gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinat immun ist. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Sorten folgen, die zusätzlich gegen sogenannte HPPD-Herbizide tolerant sind. Die Landwirte können dann mehrere Pestizide sprühen, ohne die Nutzpflanze zu schädigen.

„Nach dem Praxisversagen Glyphosat-toleranter Genpflanzen dreht nun auch Bayer kräftig an der Pestizidspirale“, kritisiert Dirk Zimmermann von Greenpeace. „Mit dem Einstieg in das Wettrüsten auf den Gensoja-Äckern der Welt beweist sich der Konzern als verantwortungsloser Kriegsgewinnler. Die Ankündigung weiterer, mit immer neuen Herbizid-Resistenzen ausgestatteten Genpflanzen entlarvt das ganze Konzept als Sackgasse, in der sich leider immer mehr und immer giftigere Agrochemikalien verkaufen lassen.“

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Die Soja-Produktlinie Credenz ist ein Musterbeispiel für den Irrweg der Agrochemie. Durch den langjährigen Einsatz von Glyphosat haben sich zahlreiche „Super-Unkräuter“ gebildet, denen die Agro-Riesen nun durch eine Kombinationstherapie ihrer gefährlichen Altstoffe Einhalt gebieten wollen. Auch das wird aber nicht lange helfen.“ Pehrke fordert ein weltweites Verbot von Glyphosat und Glufosinat.

Durch die riesigen Soja-Plantagen werden Wälder, Brachflächen und kleinbäuerliche Betriebe verdrängt, vor allem in Südamerika. Die Ernte dient jedoch nicht der Versorgung der örtlichen Bevölkerung, sondern wird fast vollständig exportiert. Grund hierfür ist die große Nachfrage nach eiweißhaltigem Futter von Seiten der Massentierhalter in Europa und den USA. Die Produktion von Grundnahrungsmitteln hingegen geht durch den Soja-Boom zurück.

Das ursprünglich von Monsanto entwickelte Glyphosat („Roundup“), das weltweit meistverkaufte Agrogift, ist seit 30 Jahren im Einsatz. Glyphosat-haltige Pestizide stehen im Verdacht, Fehlbildungen hervorzurufen, das Erbgut zu schädigen und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs zu begünstigen. Da das Patent abgelaufen ist, wird der Wirkstoff mittlerweile auch von BAYER und anderen Firmen angeboten.

Viele Wildpflanzen sind inzwischen resistent gegen Glyphosat. In diese Lücke will BAYER mit seinem Herbizid Glufosinat vorstoßen. Glufosinat, das bereits seit 1984 auf dem Markt ist, ist noch gefährlicher als Glyphosat und soll daher in der EU bis 2017 vom Markt genommen werden. Dies hindert BAYER jedoch nicht daran, gegenwärtig im US-Bundesstaat Alabama eine große neue Glufosinat-Fabrik zu bauen.

BAYER gehört zu den weltgrößten Anbietern von Pestiziden und Saatgut. Gentechnisch verändertes Saatgut vertreibt der Konzern gegenwärtig vor allem in Nord- und Südamerika.

siehe auch: Steigender Pestizidverbrauch durch Fleischkonsum